Stadt Trier: Neue Abgrenzung – nur noch drei statt 20 Bewohnerparkzonen

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Dieser Parkplatz an der Lorenz-Kellner-Straße lag bisher in der Bewohnerparkzone KM. Nach der Umstellung gehört der Parkplatz zur Zone M und kann von allen Inhabern eines Bewohnerparkausweises, die innerhalb des Alleenrings wohnen, genutzt werden. Foto: Presseamt Trier

Die bisher sehr kleinteilige Abgrenzung der Bewohnerparkzonen wird vereinfacht: Statt bisher 20 gibt es nach einem Beschluss des Bau-Dezernatsausschusses ab Juli in Trier nur noch drei Zonen: Nord, Mitte und Süd.

Wie die Stadt Trier mitteilt, orientiert sich die Zuteilung der einzelnen Straßen dabei größtenteils an den Grenzen der Ortsbezirke Trier-Nord, Mitte-Gartenfeld und Trier-Süd. Ausnahme ist das Quartier um die Merianstraße, das politisch zu Mitte-Gartenfeld gehört, beim Bewohnerparken aber der Zone Nord zugeteilt wird.

Durch die Neugliederung haben die Inhaber von Bewohnerparkausweisen deutlich mehr Auswahl bei der Suche nach einer Abstellmöglichkeit für ihr Auto. Hier entsteht somit ein Ausgleich für den Wegfall von Stellplätzen in den letzten Jahren, zum Beispiel durch neue Fahrradbügel. Die Straßenverkehrsbehörde weist aber darauf hin, dass das Bewohnerparken ein Vorrecht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern ist, aber kein Anrecht auf einen bestimmten Platz oder bestimmte Plätze. In der Praxis müssen trotz Bewohnerparkausweis Fußwege in Kauf genommen werden, da Parkplatz und Wohnung nicht zwangsläufig immer dicht zusammen liegen können.

So verteilen sich die bisherigen Bewohnerparkzonen auf die drei neuen:

Die Karte zeigt die Abgrenzung der drei neuen Bewohnerparkzonen in Trier. Die geplanten Erweiterungen der Zonen N und S sind rot schraffiert // Grafik: Stadt Trier – Straßenverkehrsbehörde

Die neue Zone N (Nord) umfasst die bisherigen Zonen E, G, I, L, M, R, T und Z.
Die neue Zone M (Mitte) umfasst die bisherigen Zonen A, B, Ca, D, K, KM, N1, N2, O und P.
Die neue Zone S (Süd) umfasst die bisherigen Zonen S und W.

Ab Juli werden vom Bürgeramt nur noch Bewohnerparkausweise mit der neuen Einteilung ausgestellt. Die Jahresgebühr beträgt weiterhin 30,70 Euro. Bereits ausgestellte Ausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Die Inhaberinnen und Inhaber können mit ihrem Ausweis aber schon jetzt die neuen Zonen ausnutzen. Zum Beispiel kann eine Autofahrerin mit einem Ausweis der Zone D ab sofort Stellplätze in der gesamten Zone M, also innerhalb des Alleenrings, nutzen.

Geplant ist, die Bewohnerparkzone Süd, die vom Barbaraufer, der Südallee, der Saarstraße und der Nikolausstraße begrenzt wird, nach Süden bis zur Hohenzollernstraße und nach Osten bis zur Bahnlinie zu erweitern. In Trier-Nord soll das Eisenbahner-Quartier zwischen Wasserweg, Schöndorfer Straße und Balthasar-Neumann-Straße hinzugefügt werden. Diese Vorschläge sollen nach den Sommerferien zunächst in den beiden Ortsbeiräten diskutiert werden.

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