++ Rheinland-Pfalz Aktuell: Eltern klagen per Eilantrag gegen Schulbeginn für Vierklässler! ++

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Symbolbild // Julian Stratenschulte dpa

Die Eltern einer Grundschülerin in Rheinland-Pfalz wollen vor Gericht verhindern, dass ihre Tochter am kommenden Montag zur Schule zurückkehren muss. Nach dem Eilantrag sei dem Bildungsministerium Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben worden, teilte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Mainz am Dienstag mit. Danach werde die Kammer eine Entscheidung herbeiführen.

Am Montagabend hatte die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) dem SWR mitgeteilt, dass es ein gerichtliches Verfahren gegen den Beginn des Präsenzunterrichts in der vierten Klasse gebe.

In Hessen war der Verwaltungsgerichtshof in Kassel am vergangenen Freitag dem Eilantrag einer Schülerin aus Frankfurt gefolgt. Die Viertklässler würden im Vergleich zu Schülern, denen aus Gründen des Infektionsschutzes der Schulbesuch bis zum 3. Mai weiter untersagt werde, ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt und in ihrem Grundrecht verletzt, hieß es.

Die Rechtsabteilung des Bildungsministeriums habe diesen Beschluss in Bezug auf seine Auswirkungen für Rheinland-Pfalz sorgfältig geprüft, teilte eine Sprecherin des Bildungsministeriums in Mainz mit. Der in Rheinland-Pfalz geplante Schritt zur behutsamen Schulöffnung am 4. Mai betreffe aber gerade nicht nur die Abschlussklassen und die vierten Klassen der Grundschulen, wie dies in Hessen der Fall gewesen wäre.

Vielmehr beginne am kommenden Montag in Rheinland-Pfalz auch der Präsenzunterricht unter anderem ab der Jahrgangsstufe 9 in den Realschulen plus und den Integrierten Gesamtschulen sowie ab der Jahrgangsstufe 10 an den G8- und G9-Gymnasien sowie ab der Jahrgangsstufe 11 an den Beruflichen Gymnasien, erklärte die Sprecherin. Gleichzeitig werde durch strenge Hygiene- und Abstandsregelungen sowie durch die Teilung aller Lerngruppen mit mehr als 15 Schülerinnen und Schülern dafür gesorgt, dass der Wiederbeginn der Schulen auch unter den Gesichtspunkten des Infektionsschutzes verantwortbar sei. Eine vollständige Öffnung der Schulen, die eine mögliche Konsequenz aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel wäre, sei derzeit aus Gründen des Infektionsschutzes nicht verantwortbar.

Dem SWR sagte Hubig, sie hoffe, dass der Eilantrag keinen Erfolg haben werde. Viele Schülerinnen und Schüler freuten sich, wenn sie am Montag wieder in die Schule gehen könnten. (dpa)

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3 Kommentare

  1. Absoluter Nonsens, den Frau Hubig da von sich gibt. Aus der „Sechste Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des CoronaVirusVom 16. April 2020“ des Landes Hessen ergibt sich nichts anderes als aus der RVO des Landes RLP. Auch in Hessen wären nicht nur die 4.-klässler wieder zur Schule gegangen sondern gerade auch die Abschlussklassen anderer Schulen!

    Ich hoffe sehr, dass diese RVO des Landes Rheinland-Pfalz Frau Ministerin Hubig „um die Ohren“ fliegt und das Verwaltungsgericht Mainz bei seiner inzidenten Überprüfung der RVO zum gleichen Schluss gelangt wie der Hessische VGH in Kassel.

    Meine Tochter ist erst in der 2. Klasse. Wäre sie Viertklässlerin hätte ich als Juristin ebenso dagegen geklagt.

    Ich drücke der Familie, die das Verfahren laut Presse alleine durchstreitet allerbesten Erfolg. Ich würde mich sehr über eine positive Entscheidung für die Klägerin freuen.

  2. Was soll die ganze Diskussion wegen den Schulen und dem Präsenzunterricht. Entweder macht man die Schulen ganz normal auf, oder man lässt sie geschlossen. Fertig!
    Die Lehrer können wunderbar und gefahrlos aus den leeren Klassenzimmern ihren Unterricht per Web und Videokonferenz übertragen. Wenn es an DSL, Kamera und Monitor mangelt, dann ist jetzt der Moment dies schnellstens zu ändern. Es sind bereits Wochen der Untätigkeit vergangen. Das sollte doch wohl kein Problem sein! Zudem ist die Technik im Jahr 2020 sehr einfach zu bedienen, sodass selbst Lehrer es verstehen. Ansonsten sollen sie es sich von ihren Schülern erklären lassen.
    Nein, man setzt stattdessen auf Mundschutz, Abstandsregel, halbe Klassen und Sonstiges.
    Armes Ex-High-Tech-Land Deutschland.

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