Verstoß gegen Maskenpflicht kann in RLP zehn Euro kosten

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Foto: dpa-Archiv

MAINZ. Das Missachten der Maskenpflicht kann in Rheinland-Pfalz künftig mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro geahndet werden.

Das teilte das Innenministerium am Freitag in Mainz auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Von Montag (27. April) an muss im ÖPNV und in Geschäften im Land ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. In der ersten Woche soll es dem Ministerium zufolge bei einer Ermahnung bleiben, ab der zweiten Woche kann dann das Verwarnungsgeld fällig werden.

Wenn Mitarbeiter geöffneter Geschäfte Mund und Nase nicht abgedeckt haben, soll dies mit einem Bußgeld von 250 Euro für die Betreiber geahndet werden – sofern es in dem Laden keine anderweitigen Schutzmaßnahmen wie Trennwände gibt.

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4 Kommentare

  1. Endlich kommt die Strafandrohung. Habe schon gedacht es wird vergessen. Abstand halten und Hände waschen schützt besser als Mund-Nase-Schutz.

    • JAWOLL !!! STRAFEN FÜR ALLES !!!!!! DAS STEUERGELD DASS NICHT AN BEDÜRFTIGE AUSBEZAHLT WIRD MUSS JA VORHER EINGENOMMEN WERDEN ! ROY BLACK WÄRE STOLZ AUF DICH .

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