Nach Messerattacke: BGH bestätigt Urteil aus «Hallenbad»-Mordprozess

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dpa-Archiv

FRANKENTHAL/KARLSRUHE. Rund neun Monate nach dem Urteil zur tödlichen Messerattacke vor dem Frankenthaler Ostparkbad hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Richterspruch des Landgerichts Frankenthal bestätigt. Die Revision des seinerzeit zu lebenslanger Haft verurteilten Täters sei mit Beschluss vom 18. März als unbegründet verworfen worden, teilte das Landgericht am Mittwoch mit. Damit sei das Urteil wegen Mordes rechtskräftig.

Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der im sogenannten «Hallenbadmord-Prozess» angeklagte, zur Tatzeit 25 Jahre alte Türke im Januar 2018 einen 51-Jährigen mit einem Messer schwer verletzt hat. Das Opfer starb später in einer Klinik.

Die Frankenthaler Richter gingen davon aus, dass die Tat von langer Hand geplant war. Der Mord soll auf einen Vorfall in der Mannheimer Innenstadt zurückgegangen sein. Im Februar 2015 hatten sich dort zwei Gruppen eine Schlägerei geliefert. Sie schlugen und stachen aufeinander ein, es fielen Schüsse. Der Angeklagte und ein zweiter Mann wurden durch Messerstiche verletzt. Nach Auffassung des Gerichts ging der Angeklagte davon aus, dass sein späteres Opfer den Überfall in Mannheim geplant oder veranlasst hatte. Der Prozess in Frankenthal hatte unter anderem wegen der Verbindung zum 2018 verbotenen Boxclub «Osmanen» unter strengen Sicherheitsvorkehrungen stattgefunden.

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