Neue Zuschläge für Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz geregelt

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Foto: Fabian Sommer/dpa-Archiv

MAINZ. Acht Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz können nach Angaben des Gesundheitsministeriums von einer Landesverordnung profitieren, mit der das Netz von Finanzhilfen für kleinere Kliniken enger geknüpft wird.

Das Landeskabinett beschloss am Dienstag in Mainz eine Verordnung zum Sicherstellungszuschlag nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG). Die bundeseinheitliche Vorgabe für solche Zuschläge sieht vor, dass im Versorgungsgebiet einer Klinik weniger als 100 Einwohner auf einen Quadratkilometer kommen. Die Landesverordnung sieht nun vor, dass eine Bevölkerungsdichte von 200 Einwohnern je Quadratkilometer ausreicht, um den Sicherstellungszuschlag zu erhalten.

«Die bundesrechtlichen Kriterien berücksichtigen die regionalen Besonderheiten eines Landes wie Rheinland-Pfalz nicht im erforderlichen Umfang», erklärte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Um eine flächendeckende stationäre Grund- und Notfallversorgung zu erhalten, nutze die Landesverordnung nun den vom Gesetzgeber vorgesehenen Spielraum. Die Krankenhauslandschaft befinde sich bundesweit im Umbruch. Vielen, insbesondere kleineren Krankenhäusern gelinge es nicht mehr, sich aus den Erlösen der diagnosebezogenen Fallpauschalen zu finanzieren. «Mit unserer Landesverordnung stärken wir besonders die kleinen Krankenhausstandorte in diesem Wandel und sorgen für gleichwertige Lebensverhältnisse zum Wohle der Patientinnen und Patienten.»

Gemäß den bundeseinheitlichen Vorgaben haben bereits sieben Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz ab diesem Jahr Anspruch auf einen Sicherstellungszuschlag. Die Höhe der zusätzlichen Sicherstellungszuschläge aufgrund der Landesverordnung wird nach einem Grundbescheid des Gesundheitsministeriums zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen vereinbart. Diese sorgen auch für die gemeinsame Finanzierung der Sicherstellungszuschläge.

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