Prozess um Drogen-Shop: Angeklagter muss Millionen bezahlen

Kokain, Haschisch, LSD oder Ecstasy - im Online-Shop «Chemical Love» konnten Interessenten illegalen Drogen kaufen und sich per Post liefern lassen. Der Betreiber wurde bereits 2017 zu fast 15 Jahren Haft verurteilt. Nun muss er auch einen Millionenbetrag bezahlen.

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Foto: dpa-Archiv

LANDAU. Ein 33-Jähriger, der einen der größten Online-Shops für illegale Drogen in Deutschland aufgebaut hat, muss nun neben seiner Gefängnisstrafe auch rund 1,5 Millionen Euro an den Staat bezahlen. Der Betrag errechne sich aus Zahlungen für über 5300 Drogengeschäfte, sagte Richter Markus Sturm am Montag bei der Urteilsverkündung vor dem Landauer Landgericht. Die Kammer ordnete zudem an, den Angeklagten nach fünfeinhalb Jahren Haft in einer Erziehungsanstalt unterzubringen. Dort soll der drogenabhängige Mann eine Therapie beginnen.

Über die Höhe der Haftstrafe wurde hingegen nicht mehr verhandelt. Der Deutsche war im Jahr 2017 wegen Drogenhandels zu fast 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zwischen Mai 2015 und April 2016 hatte er im so genannten Darknet, einem abgeschotteten Bereich des Internets, im großen Stil unter dem Namen «Chemical Love» mit Drogen gehandelt.

Der rheinland-pfälzischen Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz zufolge konnten dort unter anderem Kokain, Haschisch, LSD-Trips und Ecstasy-Pillen per Mausklick bestellt werden. Die Drogen wurden demnach in den Niederlanden gekauft, in einem Keller im pfälzischen Rülzheim gebunkert und per Post versandt.

In dem Berufungsprozess ging es im Kern um die Frage, wie hoch die Gewinne des Angeklagten waren. Im ersten Urteil hatten die Richter noch eine Strafzahlung von zehn Millionen Euro gefordert – den mutmaßlichen Verkaufserlös der Drogen in der Internetwährung Bitcoin plus Wertsteigerung. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil 2018 jedoch kassiert.

Der Staatsanwaltschaft zufolge lag dies daran, dass in dem ersten Verfahren der Wert der Bitcoins zu hoch angesetzt worden war. Die Wechselkurse seien zwischen den Taten und dem Prozess aber stark angestiegen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung kündigten an, keine Rechtsmittel einlegen zu wollen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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