Den eigenen Sohn erschossen: Urteil gegen 66-Jährigen rechtskräftig

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Nahaufnahme einer Pistole mit Munition daneben - liegend auf einem Holztisch.
Symbolfoto.

SAARBRÜCKEN. Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken gegen einen 66-jährigen Mann, der seinen Sohn erschossen hat, ist rechtskräftig. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Das Gericht hatte den Mann in der vergangenen Woche wegen Totschlags in einem minderschweren Fall zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Saarländer hatte seinen Sohn am Neujahrstag 2018 in Beckingen (Kreis Merzig-Wadern) mit drei Schüssen getötet.

In seinem Geständnis hatte der Vater berichtet, dass der 29-Jährige durch den Konsum von Drogen zunehmend aggressiver geworden sei. Am Tattag sei die Situation eskaliert. Der Sohn war über den Balkon in das Haus der Eltern in Beckingen eingedrungen. Als er sich weigerte, zu gehen, schoss der Vater.

Die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls von einem minderschweren Fall gesprochen hatte, hatte fünf Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf eine «mildere Strafe» plädiert, da ihrer Ansicht nach eine Notwehrsituation bestanden hatte.

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