Trierer Hauptbahnhof: Nach Widerstand – Bundespolizei muss 24-Jährigen fesseln

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Der Trierer Hauptbahnhof. Foto: Berthold Werner | Wikipedia

TRIER. Am vergangenen Samstag, 20. Jul, um kurz nach Mitternacht, kam es anlässlich einer Kontrolle der Bundespolizei im Hauptbahnhof Trier zu einer Widerstandshandlung. Vorausgegangen war eine Auseinandersetzung zwischen drei Jugendlichen in einer Regionalbahn. Dies teilte die Bundespolizei Trier am Montag mit.

Bei der Personalienfeststellung des augenscheinlich alkoholisierten 24-jährigen Tatverdächtigen beleidigte er die Beamten und verhielt sich zunehmend renitent, indem er sich vor ihnen
aufbäumte und versuchte sie zu schlagen. Daraufhin wurde er zu Boden gebracht, gefesselt und zur Dienststelle verbracht.

Da ein Atemalkoholtest einen Wert von 1,83 Promille ergab, wurde durch den Bereitschaftsrichter eine Blutentnahme angeordnet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er zur Ausnüchterung in
einer Gewahrsamszelle – bis 08:00 Uhr am Morgen – untergebracht.

Die Bundespolizei Trier hat gegen den bereits polizeilich in Erscheinung getretenen jungen Mann Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung sowie Körperverletzung
eingeleitet.

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6 Kommentare

    • Manchmal, lieber Peter, bin ich geneigt, ihre Kommentare ernst zu nehmen und darin nach einem Körnchen Wahrheit zu suchen. Wenn ich dann aber einen Kommentar wie den obigen lese, realisiere ich, wie gefährlich solche Leute wie sie sind.
      Muss ein solcher Kommentar sein, wenn sie nichts, aber auch gar nichts, über die Herkunft der Jugendlichen wissen?? Ach stimmt, wir werden ja bewusst nicht darüber informiert, blablabla

      • Zum Glück leben wir in einer Demokratie und da kann ich meine Meinung schreiben, ob Ihnen meine Kommentare passen oder nicht ist mir herzlich egal.
        Gefährlich sind Leute wie Sie, die alles durch die rosa Brille sehen wollen und Probleme einfach wegleugnen.
        Im Übrigen bin ich der Meinung dass Marie Luise Dreyer die Unwahrheit sagt wie Pinochio.

  1. Bundespolizei = gewerblicher Betrieb = fehlende Hoheitsrechte = Verstoß gegen die eigenen „Gesetze“. KStG § 4 .. wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht !

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