FRANKENTHAL. Im sogenannten Babymord-Prozess hat die Staatsanwaltschaft eine Gesamtstrafe von 15 Jahren Gefängnis unter anderem wegen Mordes, Geiselnahme und Körperverletzung gegen den angeklagten Vater gefordert. «Der Angeklagte hat das Kind aus übersteigerter Eifersucht vom Balkon geworfen», sagte Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz am Mittwoch nach den nicht öffentlichen Plädoyers im Landgericht Frankenthal.
Die Anklagebehörde sehe jedoch durch einen Kokainkonsum zur Tatzeit eine eingeschränkte Schuldfähigkeit als gegeben und deshalb von einem Antrag auf eine lebenslange Haftstrafe ab, sagte sie. Ein Vertreter der Nebenklage forderte aber wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe für den Beschuldigten. Wer als erfahrener Drogenkonsument in Anwesenheit eines Kleinkinds Kokain nehme, habe kein Anrecht auf eingeschränkte Schuldfähigkeit, sagte Anwalt Frank Peter.
Beide beantragten einen Haftbefehl gegen den Angeklagten. Er soll bei einer Verurteilung sofort festgenommen werden – wegen Fluchtgefahr. Der Mann war aus der Untersuchungshaft freigekommen, weil das Bundesverfassungsgericht die Dauer als rechtswidrig eingestuft hatte.
In dem Prozess geht es um den Tod eines zwei Monate alten Kindes. Der Anklage zufolge soll der heute 35 Jahre alte Mann seine Tochter 2016 aus dem zweiten Stock eines Hauses geworfen und so getötet haben.
An diesem Freitag (10. Mai) wird das ebenfalls nicht öffentliche Plädoyer der Verteidigung erwartet. Wird der Zeitplan eingehalten, könnte der Richter voraussichtlich am 15. Mai das Urteil verkünden – öffentlich, wie ein Sprecher des Landgerichts betonte.