NEUSTADT. Die Anwohnerin mehrerer Tennisplätze in Neustadt (Weinstraße) muss die Geräusche von den Plätzen auch an Sonn- und Feiertagen dulden. Der von einem Gutachter festgestellte Lärmpegel sei zumutbar, entschied das Verwaltungsgericht der pfälzischen Stadt in einem am Mittwoch veröffentlichen Urteil (5 K 1013/18.NW).
Bereits zuvor hatte die Verwaltung von Neustadt eine Beschwerde der Frau mit dem Hinweis abgelehnt, die sechs Tennisplätze seien bereits vorhanden gewesen, als die Klägerin das Anwesen erworben habe. Dagegen hatte die Anwohnerin geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die sechs Tennisplätze gibt es seit 1976, der Frau gehört das Nachbargrundstück seit 1985. Sie hatte argumentiert, die Nutzung der Sportanlage habe sich in den vergangenen Jahren stark ausgeweitet. Der Spielbetrieb finde auch an Sonn- und Feiertagen in den Ruhezeiten zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr sowie zwischen 20.00 Uhr und 22.00 Uhr statt. Auch der Besuch einer Vereinsgaststätte habe sich klar verstärkt. Insgesamt wolle sie den Lärm nicht mehr hinnehmen.
Im Verfahren legte die Frau ein Gutachten vor, das an ihrem Haus einen Geräuschpegel zwischen 56,4 dB(A) und 57,6 dB(A) ergab. Zum Vergleich: Einer Kettensäge werden 110 dB(A) zugeschrieben. Der genannte Lärmpegel sei realistisch und zumutbar, meinte das Gericht.