Absichtlich in den Gegenverkehr gefahren – Gericht verurteilt “Todes-Fahrerin“

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TRIER. Das Landgericht Trier hat am heutigen Tag ein Urteil gegen eine 36-jährige Frau verkündet. Die Angeklagte wird wegen fahrlässiger Tötung in zwei tateinheitlichen Fällen in weiterer Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Laut Anklage befuhr die 36-Jährige am 11. April 2016 mit einem Kleinwagen die Bundesstraße 53 im Bereich von Erden in Richtung Ürzig, wobei sich im Fahrzeug ihr Lebensgefährte und eine weitere Mitfahrerin befanden. Dort soll sie aus Verärgerung über einen Streit mit ihrem Lebensgefährten, das von ihr geführte Fahrzeug plötzlich und unvorhersehbar absichtlich in den Gegenverkehr gelenkt zu haben, und tödliche Verletzungen der Mitfahrer und weiterer Unfallbeteiligter billigend in Kauf genommen zu haben.

Das Fahrzeug kollidierte frontal mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Dessen Fahrer wurde bei dem Unfall verletzt. Die Mitfahrer der Angeklagten erlitten tödliche Verletzungen und verstarben am Unfallort.

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4 Kommentare

  1. Viel zu wenig strafe.mindestens 10 jahren .mit absicht 2 menschen in den tod geführt unschuldige menschen ! Für immer wegsperren!

  2. Was? Was ein lachhaftes Strafmaß.
    Also Leute, wenn ihr unliebsame Menschen loswerden wollt,
    dann scheint mir hier die Methode der Wahl gefunden worden zu sein.

    Unfassbar

  3. Das war ja wohl glatter Mord, was für eine Witzjustiz, nach spätestens einem Jahr ist sie wieder draussen. Jeder Pizzabäcker der ein bisschen Steuern hinterzieht bekommt mehr.

  4. Das Auto war in diesem Fall die Waffe und Mittel zum Zweck (Tötung,Mord) !
    Mein Urteil wäre Lebenslängliche Freiheitsstrafe! DIESE TAT WAR VORSÄTZLICH !

    So meine Meinung nach dem gelesenen Bericht von LOKALO

    Guido Eberhardt

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