Wie das Landgericht Trier mitteilt, hat die 3. Große Strafkammer heute einen 24-Jährigen wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Dem 24-jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen im Zeitraum Dezember 2016 bis zum 06.01.2017 bei 4 Gelegenheiten im Auftrag des gesondert verfolgten M. Betäubungsmittel in nicht geringer Menge (diesbezügliche Mengen: ca. 11 Kg Marihuana) in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt zu haben.
Der Angeklagte ist niederländischer Staatsangehöriger und bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Er befand sich seit dem 07.01.2016 ununterbrochen in Untersuchungshaft.