Julia Klöckner findet Heiko Maas‘ Pläne zu Kinderehen inakzeptabel

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Landes- und Fraktionsvorsitzende der CDU- Rheinland-Pfalz und stellv. Vorsitzende der CDU Deutschland, Julia Klöckner (MdL).

MAINZ. Die CDU-Vizevorsitzende Julia Klöckner hat die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zu Kinderehen als „zu ängstlich, halbherzig und deshalb nicht akzeptabel“ kritisiert. „Kinderehen widersprechen fundamental unserer Werteordnung und müssen verboten werden“, forderte die rheinland-pfälzische Landesparteichefin am Samstag in Mainz.

Maas will ein ausnahmsloses Eheverbot aber nur für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.

Für Jugendliche zwischen 16 und 18 soll eine im Ausland geschlossene Ehe in sehr eng begrenzten Ausnahmen dann zulässig sein, wenn eine Einzelfallprüfung ergibt, dass das Wohl der minderjährigen Ehefrau und der Schutz ehelicher Kinder dies gebietet. Dies erläuterte sein Ministerium am Samstag noch einmal im Kurznachrichtendienst Twitter.

In Deutschland dürfen Jugendliche frühestens mit 16 heiraten – allerdings nur, wenn der Partner bereits volljährig ist und ein Familiengericht eine sogenannte Befreiung erteilt. Nach einem Gesetzentwurf Maas‘, über den mehrere Medien berichtet hatten, soll die Befreiung nur noch erteilt werden, „wenn die beabsichtigte Ehe das Wohl des Antragstellers nicht beeinträchtigt“. Nach Kritik daran, hatte das Ministerium diesen Entwurf am Samstag für „veraltet“ erklärt. „Das BMJV wird einen endgültigen Entwurf in den kommenden Wochen, spätestens bis Ende des Jahres, auf den Weg bringen.“

Klöckner kritisierte, Maas habe einen Entwurf vorgelegt, der offensichtlich vor dem Skandal des Kindesmissbrauchs durch Zwangsehen kapituliere. Der Staat legalisiere damit Ehen, in die Mädchen, die oft nicht älter als elf Jahre seien, von ihren Familien gezwungen würden.

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1 Kommentar

  1. Da geb ich der Jule mal recht.

    Was wir weiterhin benötigen, ist eine Technologie zur Altersfeststellung. Handknochen, Schlüsselbein und Weisheitszähne liefern seit jeher Indizien für das Alter eines Menschen, aber das Röntgen zur Altersfeststellung ist verboten. Wir bräuchten doch bloß ein MRT-Abbild anzufertigen anstatt zu Röntgen, MRT-Röhren arbeiten strahlungsfrei.

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