TRIER. Während der 15. UEFA-Europameisterschaft 2016 in Frankreich, die am kommenden
Freitag, 10. Juni 2016, beginnt, werden in der gesamten Region sogenannte Public-Viewing-
Veranstaltungen stattfinden.
Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier wird die größte derartige Veranstaltung
unter freiem Himmel auf dem Viehmarkt in Trier stattfinden. Um allen Fußballfans und
Nichtfans eine unbeschwerte Europameisterschaft zu ermöglichen, wird die Polizei die
Sicherheit mit einem Bündel von Einsatzmaßnahmen während der Public-Viewing-Veranstaltungen gewährleisten.
Zum Einsatz kommen sowohl uniformierte als auch zivile Polizeibeamtinnen und –beamte,
um bereits im Vorfeld und während der Spiele Informationen zur allgemeinen Lage, zu
eventuellen Gefahren und Störergruppen sowie zum Verkehrsgeschehen zu erheben und
der Einsatzleitung mitzuteilen.
Mobile Eingreifkräfte werden, ähnlich wie bei Fußball- und Fastnachtseinsätzen, zur
Sofortintervention an verschiedenen Plätzen bereitgehalten. Darüber hinaus sind besonders
ausgebildete Beamtinnen und Beamte mit Body-Cams im Stadtgebiet Trier präsent.
Kernelement des Sicherheitskonzeptes wird eine Videoüberwachung im Außenbereich des
Viehmarktes sowie des unmittelbaren Nahbereiches und nur während der Liveübertragung
von Spielen der Deutschen Fußballnationalmannschaft sein, zu der die Veranstalter bis zu
6500 Besucher erwarten.
Das Videokonzept soll die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer objektiv erhöhen und
deren Sicherheitsgefühl stärken.
Es ermöglicht der Polizei jederzeit einen aktuellen Überblick über die Situation an den für die
Einsatzbewältigung bedeutsamen Örtlichkeiten. Gefahrenlagen und Störungen, die den
Gesamtablauf beeinträchtigen, können frühzeitig erkannt und durch Steuerung der
Einsatzkräfte gezielt beseitigt werden. Daneben kann die Videoüberwachung bei erkannten
Straftaten zu Zwecken einer beweissicheren Strafverfolgung genutzt werden.
Unter Einbeziehung des Landesdatenschutzbeauftragten sieht das Konzept vor, vom
Viehmarkt aus die angrenzenden Zuwegungen Viehmarkt-, Jüdemer-, Fahr- und
Stresemannstraße mittels Videotechnik zu überwachen. An den Zugängen werden Besucher
durch Hinweisschilder auf die Videoaufzeichnung hingewiesen.
Soweit die Aufzeichnungen nicht zur Verfolgung von Straftaten oder erheblichen
Ordnungswidrigkeiten, zur Gefahrenabwehr und insbesondere zur vorbeugenden
Bekämpfung von Straftaten benötigt werden, erfolgt deren Löschung nach Ablauf von sieben Tagen.