TRIER-PFALZEL. Am vergangenen Wochenende sind erneut zahlreiche Beschwerden wegen Geruchsbelästigungen in Trier-Pfalzel bei der SGD Nord eingegangen. Die SGD Nord hat sofort reagiert und sich mehrere Stunden vor Ort einen Eindruck von den in Trier-Pfalzel auftretenden Gerüchen verschafft. Dabei wurde festgestellt, dass in dem Bereich, in dem das Wohngebiet an das Hafengebiet grenzt, deutliche Gerüche wahrzunehmen waren. Die Gerüche konnten eindeutig der Abfallentsorgungsanlage der Eu-Rec GmbH zugeordnet werden. Eine anschließende Überprüfung im Betrieb zeigte tatsächlich augenscheinliche Mängel an der Filteranlage.
Die SGD Nord wird gegenüber der Eu-Rec eine Anordnung zur Ergreifung von Sofortmaßnahmen zur Wiederherstellung der Filteranlage treffen. Da bei der Überprüfung am Wochenende auch Mitarbeiter des Unternehmens anwesend waren, geht die SGD Nord davon aus, dass das Unternehmen bereits die Eigeninitiative zur Abhilfe ergriffen hat.
Zum Hintergrund:
Wird der Grenzwert von 500 Geruchseinheiten (GE) pro Kubikmeter Abluft eingehalten, so kann unter normalen Umständen davon ausgegangen werden, dass in der Nachbarschaft einer solchen Anlage keine erheblichen Geruchsbelästigungen mehr auftreten. Dies bedeutet allerdings nicht, dass dort gar keine auf die Anlage zurückzuführenden Gerüche mehr auftreten dürfen. An bis zu 10 % der Jahresstunden dürfen nach der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) in Wohngebieten Gerüche von Industriebetrieben wahrnehmbar sein, ohne dass dies schon als erhebliche Belästigung zu werten ist.