RLP: CDU-Fraktion für intelligente Videoüberwachung an bedrohlichen Orten

Der Vorschlag soll bei der kommenden Landtagssitzung debattiert werden. Die Christdemokraten blicken dabei auf die rechtlichen Voraussetzungen im Nachbarland Hessen.

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Foto: Shireen Broszies/dpa/Archiv

MAINZ. Für den landesweiten Einsatz von intelligenten Videokameras zum Schutz des öffentlichen Raums in Rheinland-Pfalz macht sich die CDU-Fraktion stark. Studien belegten, dass Videokameras das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung verbessern könnten, erklärte CDU-Fraktionschef Gordon Schnieder in Mainz.

Städte machten gute Erfahrungen mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz zum Schutz des öffentlichen Raums durch intelligente Videotechnik. Zu einer effektiven Nutzung von Videosicherheitstechnik an neuralgischen Punkten gehöre die Auswertung der gewonnenen Daten mit Hilfe einer intelligenten Bildanalysesoftware, sagte Schnieder. Durch die automatisierte Analyse großer Datenmengen in Echtzeit könne die Polizei verdächtige Aktivitäten oder Verhaltensweisen, die auf mögliche Bedrohungen hindeuteten, schneller erkennen, darauf reagieren und etwaige Gefahren minimieren.

Rechtliche Grundlagen für Einsatz notwendig

Videoaufnahmen seien zudem ein wichtiges Beweismittel, um Straftaten aufzuklären und Täter zu identifizieren, ergänzte der CDU-Innenexperte Dirk Herber. Die technischen Möglichkeiten zur Kriminalitätsbekämpfung und -prävention würden in Rheinland-Pfalz jedoch nicht in ausreichendem Maße genutzt. Außerdem fehlten für den Einsatz die rechtlichen Grundlagen im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz.

Die Christdemokraten verwiesen auf die rechtlichen Voraussetzungen im Nachbarland Hessen, wo die Definition von sogenannten Angsträumen – dunkle, schlecht einsehbare, verwinkelte und abseits gelegene Orte – den Einsatz von Videoschutzanlagen für die Kommunen möglich macht. Ihren Vorschlag will die CDU-Fraktion in der kommenden Woche im rheinland-pfälzischen Landtag präsentieren. (Quelle: dpa)

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