Betäubt und erdrosselt! Eltern wegen Mordes an 15-jähriger Tochter vor Gericht

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Das Eingangsschild eines Gerichts mit Schriftzug
Ein Schild mit dem rheinland-pfälzischen Landeswappen und der Aufschrift "Landgericht" hängt in Landau (Rheinland-Pfalz) am Gebäude des Land- und Amtsgerichts. Foto: Uwe Anspach/dpa
MAINZ. Die Eltern der in Worms getöteten 15-Jährigen stehen von diesem Donnerstag an (27. Februar) wegen gemeinschaftlichen Mordes an ihrer Tochter vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 40 Jahre alten Vater und der 34 Jahre alten Mutter vor, ihre Tochter am 15. Juni 2024 heimtückisch getötet zu haben. Das Landgericht Mainz hat zunächst zwölf Verhandlungstermine bis 11. April festgesetzt. 

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft töteten die Angeschuldigten ihre Tochter, weil sie in deren Lebenswandel eine Gefahr für das Familienleben sahen. Religiöse Gründe oder kulturelle Wertvorstellungen seien kein beistimmendes Motiv gewesen.

Mutter soll ihre Tochter betäubt haben

Die Mutter soll dem Teenager zunächst in der gemeinsamen Wohnung in Pirmasens zwei Tabletten eines opioidhaltigen Medikaments gegeben haben. «Infolge der Medikamentengabe befand sich die 15-Jährige in einem hilflosen Zustand», stellt die Staatsanwaltschaft fest.

Die Mutter habe dem Mädchen einen Schal um den Hals gelegt und der Vater sein Kind – nach dem gemeinsamen Tatplan mit der Mutter – bis zur Bewusstlosigkeit gedrosselt. Dies soll die Mutter nicht mit angesehen haben.

Vater warf sein bewusstloses Kind laut Anklage in den Rhein

Der Vater habe seine bewusstlose Tochter in den Rhein geworfen. Die Jugendliche starb «an einem Ertrinken in Kombination mit einer Gewalteinwirkung gegen den Hals», so die Anklagebehörde.

Die Beschuldigten sitzen in Untersuchungshaft. Die erste Strafkammer hat bei der Eröffnung des Hauptverfahrens die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen.

(dpa)

 

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