Nach tödlichem Achterbahnunglück in Klotten: Ermittlungen eingestellt

Vor zwei Jahren stürzt eine Frau aus einer fahrenden Achterbahn und stirbt. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt die Ermittlungen eingestellt. Wie begründet sie ihre Entscheidung?

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Achterbahn im Wild- und Freizeitpark in Klotten. Foto: Thomas Frey/dpa/Archivbild

KLOTTEN/KOBLENZ. Fast zwei Jahre nach einem tödlichen Achterbahnunglück im Freizeitpark Klotten an der Mosel hat die Staatsanwaltschaft Koblenz die Ermittlungen eingestellt. «Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist von einem tragischen Unglücksfall auszugehen», teilte die Behörde mit.

Ein hinreichender Tatverdacht für eine fahrlässige Tötung gegen eine konkrete Person habe nicht festgestellt werden können.

Anfang August 2022 war eine 57-jährige Frau aus dem saarländischen St. Wendel aus der fahrenden Achterbahn gestürzt und ums Leben gekommen. Laut Staatsanwaltschaft stürzte sie etwa acht Meter tief. Die 532 Meter lange und 17,5 Meter hohe Achterbahn stand danach mehrere Monate lang still.

Wie die Staatsanwaltschaft heute mitteilte, konnte ein hinreichender Tatverdacht für eine fahrlässige Tötung gegen eine konkrete Person nach den umfangreichen Ermittlungen nicht festgestellt werden.

Die Achterbahn-Anlage war nach dem Ergebnis eines Sachverständigengutachtens zum Zeitpunkt des Unfalls ordnungsgemäß gewartet und geprüft. Technische Mängel konnte der Sachverständige nicht feststellen.

Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Sicherheitsbügel am Unfalltage durch die Geschädigte selbst geschlossen wurde. Die durch den Sachverständigen durchgeführte Unfallrekonstruktion hat gezeigt, dass aufgrund des Körperbaus der Geschädigten und der an der Unfallstelle wirkenden Flieh- und Beschleunigungskräfte der Körper offenbar trotz geschlossenem Sicherheitsbügel aus dem Wagen gehoben wurde.

Dies sei laut Staatsanwaltschaft weder für den Parkbetreiber noch für das Aufsichtspersonal an der Bahn subjektiv vorhersehbar gewesen.

Nach Bekanntwerden der Erkenntnisse des Gutachters wurden die zuständigen Aufsichtsbehörden zeitnah vom Ergebnis unterrichtet, so dass von dort entsprechende Vorkehrungen getroffen werden konnten, um sicherzustellen, dass sich Vergleichbares nicht wiederholen kann.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist von einem tragischen Unglücksfall auszugehen. 

 

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