TRIER. Die dritte Große Strafkammer hat heute in einem Urteil zwei junge Männer zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die beiden Angeklagten wurden des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit Sichverschaffen von Betäubungsmitteln in sonstiger Weise für schuldig befunden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Gegen den 24-Jährigen verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der 22-Jährige Angeklagte wurde unter Einbeziehung von mehreren Einzelgeldstrafen aus einer früheren Straferkenntnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Den jungen Männern wird vorgeworfen, am 10. März in einem Studentenappartment in der Nähe der Universität Trier einen schweren Raub begangen zu haben. Sie sollen dort einen Zeugen aufgesucht haben, der den 24-Jährigen mit Drogen versorgte, um diesem 100 Gramm Marihuana zu entwenden.
Während des Besuchs täuschten sie dem Zeugen eine Kaufabsicht vor. Als der 24-Jährige die Betäubungsmittel erhalten hatte, richtete der der 22-Jährige ein Taschenmesser auf den Zeugen. Beide verließen dann gemeinsam die Wohnung, ohne die Betäubungsmittel zu bezahlen.