Trierer Wohnprojekt erhält Fördermittel für innovatives Wohnen

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TRIER. Die Wohnungsgenossenschaft Am Beutelweg e.G. (WOGEBE) wird mit ihrem Projekt „Neues Wohnen Thyrsusstraße, Wohnen im Quartier – Wohnen mit Versorgungssicherheit“ durch das Bundesprogramm „Gemeinschaftlich wohnen, selbstbestimmt leben“ des Bundesfamilienministeriums gefördert. Damit setzte sich das Projekt aus über 200 Interessensbekundungen aus dem gesamten Bundesgebiet durch.

Das Vorhaben „Neues Wohnen in der Thyrsusstraße“ umfasst insgeamt die drei Projekte „Junges Wohnen“, „Wohnen in guter Nachbarschaft“ und „Wohnen mit Versorgungssicherheit“.

Bei dem Projekt „Wohnen mit Versorgungssicherheit“ sollen insgesamt 40 Wohnungen entstehen, darunter fallen 20 Wohnungen, die sozial gefördert werden. Die Idee ist, dass das Projekt mit einem Pflegedienst entwickelt wird, der eine 24-Stunden-Bereitschaft für pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner bereithält.

„Generationenübergreifendes Wohnen wird ein zunehmend wichtiges Thema für unsere Städte und Gemeinden. Die Bundesförderung ist Anerkennung und Chance zugleich. Die Wohnungsgenossenschaft am Beutelweg konnte sich mit ihrem Projekt und innovativem Konzept durchsetzen“, erklärte die Trierer Bundestagsabgeordnete Dr. Katarina Barley.

„Ich freue mich, dass das Trierer Projekt aus 200 Bewerbungen aus dem gesamten Bundesgebiet ausgewählt wurde“, betont der Bundestagsabgeordnete für Trier und Trier-Saarburg, Bernhard Kaster. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels seien Projekte wie dieses von enormer Bedeutung. „Die Menschen werden immer älter und wollen so lange wie möglich selbstbestimmt und in vertrauter Umgebung leben. Vorzeigeprojekte wie „Neues Wohnen Thyrsusstraße“ machen ein selbstbestimmtes Leben in Gemeinschaft und vertrauter Wohnumgebung möglich“, so Kaster.

Da die Zusage durch das Bundesfamilienministerium nach einem Interessensbekundungsverfahren erteilt wurde, ist die Fördersumme zur Zeit noch nicht festgesetzt. Die WOGEBE als Trägerin des Projektes wird nun dazu aufgefordert, einen offiziellen Antrag beim Bundesfamilienministerium zu stellen.

Erst nachdem dem Familienministerium alle Anträge vorliegen, wird die Fördersumme auf die Projekte verteilt.

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