Alexander Licht (CDU): Landesregierung verschweigt unangenehme Wahrheiten

0
Alexander Licht - Foto: CDU RLP, Alexander Licht

MAINZ. Im rheinland-pfälzischen Landtag fand heute auf Antrag der CDU-Fraktion eine „Aktuelle Stunde“ zum Thema „Gebrochene Versprechen der Landesregierung – Nicht bezahlte Rechnungen im Rahmen der Nürburgring Insolvenz“ statt. Zu der Debatte erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Licht:

„Rot-Grün macht es sich sehr einfach. Ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2007 wird als Begründung dafür angeführt, dass die Landesregierung heute gar nicht anders könne als ihre Forderungen erstrangig anzumelden. Dabei wird das wohl dafür sorgen, dass die Handwerker, die am Ring tätig waren, leer ausgehen. Seine Zusage, dass den Handwerkern nichts geschehe, hatte Kurt Beck aber erst 2012 gegeben. Hat er also die damals geltende Rechtsprechung bewusst ignoriert und falsche Versprechen gegeben?“ Auch andere unbequeme Wahrheiten würden laut dem CDU-Politiker Alexander Licht einfach verschwiegen.

[adsanity id=92633 align=aligncenter /]

Laut Alexander Licht habe die Landesregierung keineswegs ihre Forderungen nur zweitrangig beim Insolvenzverwalter angemeldet.

Die Landesregierung sei sich „selbst nicht schlüssig, in welcher Rechtslage sie eigentlich steckt“. Nach den Worten von Alexander Licht (Wahlkreis 23, Bernkastel-Kues, Morbach, Kirchberg (Hunsrück)) habe die Landesregierung offenkundig auch keine Versuche unternommen, die betroffenen Firmen der Region wenigstens teilweise außerhalb des Insolvenzverfahrens zu entlasten.

rosi_lokalo-de
Der neue Service bei lokalo.de:
Informationen, Fotos und Videos zu Ereignissen in der Region per Mail an [email protected].

lokalo.de-Leser berichten direkt von den Orten des Geschehens.
Brandaktuelle News aus erster Hand.

Jetzt lokalo liken und keine News verpassen!

Vorheriger Artikel„Für ein buntes Trier, gemeinsam gegen Rechts e.V.“ lädt zu Vortrag
Nächster ArtikelVWL/Economics – Universität Trier bietet Doppel-Master mit Bergamo an

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.