Der Fall Tanja Gräff – „Schrei an der Kabinenbahn“

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TRIER. Die „Soko FH neu“ geht in den Ermittlungen zum Tod von Tanja Gräff erneut der „Kabinenbahn-Spur“ nach.



In einer der kommenden Nächte werden die Staatsanwaltschaft Trier und die Soko FH der Kriminaldirektion Trier weitreichende Ermittlungen zur sogenannten Spur „Schrei an der Kabinenbahn“ im Ermittlungskomplex Tanja Gräff vornehmen.

Ein Zeuge hatte seinerzeit angegeben, in der Nacht des Verschwindens von Tanja Gräff einen weiblichen Schrei wahrgenommen zu haben, der seiner Auffassung nach aus Richtung der „Kabinenbahn“ am Moselufer gekommen sei.

Aufgrund dieses Hinweises, den der Zeuge der Kriminalpolizei erst Wochen nach dem Ereignis mitgeteilt hatte, waren bereits seinerzeit Ermittlungen durchgeführt worden, die jedoch ergebnislos verliefen.

Vor dem Hintergrund des Auffindeortes der sterblichen Überreste von Tanja Gräff haben die Staatsanwaltschaft Trier und die Soko nun eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben.

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Ziel der Untersuchung ist es, nachzuvollziehen, ob die Wahrnehmungen des Zeugen mit Geschehnissen am roten Felsen in Einklang gebracht werden könnten.

Hierzu wird das beauftragte Unternehmen in den frühen Morgenstunden in einer der kommenden Nächte unter staatsanwaltschaftlicher und polizeilicher Begleitung mehrere Schall- und Rufexperimente durchführen.

Diese dürften von Anwohnern der ufernahen Straßen gehört werden. Möglicherweise werden sie auch aus dem Schlaf gerissen und beunruhigt.

Aus wissenschaftlichen Gründen muss der Zeitpunkt allerdings so gewählt sein, dass möglichst viele äußere Bedingungen mit dem Zeitpunkt des Verschwindens von Tanja Gräff übereinstimmen.

Daher können die Wissenschaftler noch nicht mit Bestimmtheit angeben, wann die Untersuchung tatsächlich durchgeführt werden kann.

Die Beteiligen sind vorbereitet und werden die Untersuchungsreihe sehr kurzfristig anberaumen und durchführen müssen.

In diesem Zusammenhang bittet die Polizei die Bevölkerung um Verständnis für eventuelle Störungen der Nachtruhe. Gleichzeitig bittet sie dennoch darum, nächtliche Schreie, Hilferufe oder ähnliche Besonderheiten über den Notruf 110 zu melden. Nur dann kann die Polizei abklären, ob es sich um einen tatsächlichen Notfall oder um Inhalte der Untersuchung handelt.

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