Trier-Pfalzel: SGD Nord fordert Maßnahmen zur Geruchsminderung

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TRIER/KOBLENZ. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hatte Anfang Dezember gegenüber der im Trierer Hafen ansässigen Firma Eu-Rec eine Anordnung aufgegeben, Geruchsemissionen durch eine anerkannte Messstelle feststellen zu lassen.

Erste Ergebnisse liegen nun im Entwurf vor und zeigen, dass die Geruchsstoffkonzentration in der Abluft, also die Stärke des Geruchs unmittelbar am Kamin, mit 2.000 Geruchseinheiten (GE) pro Kubikmeter deutlich über dem bei vergleichbaren Anlagen zulässigen Grenzwert von 500 GE lag.


Die SGD Nord wird daher der Eu-Rec GmbH aufgeben, eine Abluftreinigungsanlage zu installieren die dem Stand der Technik entspricht. Diese soll sicherstellen, dass die Geruchsstoffkonzentration in der Abluft der Anlage den Wert von 500 GE pro Kubikmeter nicht überschreitet. Hinsichtlich des Niederschlags von Kunststoffpartikeln soll ein Partikelfilter in die Abluftanlage eingebaut werden.

Bis zum Einbau dieser Anlage beabsichtigt die SGD Nord anzuordnen, dass das Unternehmen auf die Verarbeitung von verschmutztem Material aus der Sammlung des „gelben Sacks“ verzichten muss.

Eine weitere Quelle der schlechten Gerüche könnte auch die unsachgemäße Lagerung von Abfällen auf dem Freigelände des Unternehmens sein. Die SGD Nord hatte mit Bescheid vom 11.03.2015 aufgegeben, alle unzulässig gelagerten Abfälle bis spätestens zum 15.04.2015 zu räumen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Kontrolle am 16.04.2015 ergab, dass zwar einige Abfälle entsorgt wurden, die Missstände aber noch nicht vollständig beseitigt sind. Die SGD Nord wird die Befolgung der Anordnung zur Schaffung von ordnungsgemäßen Zuständen im Freilager mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchsetzen und weiter kontrollieren.

Zusätzliche Erläuterungen:

Anders als beispielsweise bei Lärmimmissionen, die mit technischen Geräten sehr genau gemessen und bei denen die Ergebnisse mit einem feststehenden allgemein anerkannten Maßstab verglichen werden können, ist die Ermittlung und die Bewertung von Geruchsimmissionen deutlich aufwendiger. Vor allem ist die Feststellung, ob die ermittelten Geruchsimmissionen noch zulässig sind oder bereits die Grenze einer Belästigung oder gar Gesundheitsgefahr überschritten haben, nur schwierig zu treffen. Die SGD Nord orientiert sich dabei an der von der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz herausgegebenen Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL). Es kommt sowohl auf die Art und Intensität der auftretenden Gerüche als auch auf die Häufigkeit an, mit der diese Gerüche auftreten.

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