TRIER. Das 2. Schwurgericht des Landgerichts hat einen 46-jährigen Mann aus Trier zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen versuchten Totschlags und versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Damit sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juli 2012 sich in seinen Firmenräumlichkeiten in der Trierer Innenstadt verbarrikadiert hat, mit dem Ziel, die von seiner Ehefrau herbeigerufenen Polizisten in eine Schießerei zu verwickeln. Auf Grund von Eheproblemen war er lebensmüde geworden und hoffte, von den Beamten erschossen zu werden.
Als zwei Polizisten eintrafen schoss der Angeklagte mit Nägeln auf diese. Die Nägel verursachten jedoch nur Risse in den Fenstern. Als der Angeklagte bemerkte, dass die zwei Polizeibeamten besonnen reagierten und nicht auf ihn schossen, hat er sich in Selbsttötungsabsicht einen Nagel in den Kopf und zwei in die Brust geschossen und brach zusammen.
Als zwei weitere Polizisten den Raum betraten, richtete er sich auf und schoss erneut. Er verfehlte jedoch beide Polizeibeamten, die ihn letztendlich überwältigen konnten.
Das Landgericht Trier hatte den Angeklagten mit Urteil vom 15.03.2013 wegen versuchten Totschlags sowie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der BGH hat mit Beschluss vom 26. September 2013 das Urteil des Landgerichts Trier aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.