TRIER/BITBURG. Ein 59-jähriger Mann aus dem Raum Bitburg stand heute vor der großen Jugendkammer des Landgerichts Trier. Zu verantworten hatte er sich, weil er zwischen Ende 2011 und August 2014 insgesamt 22 Mal ein Kind sexuell missbraucht haben soll.
In einer Sauna im Raum Bitburg, aber auch an anderen Orten soll er sich dem damals noch nicht 14-jährigen Mädchen genähert und an ihm sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Auch habe er, so die Anklageschrift, dass Mädchen dazu aufgefordert, an sich selbst und an Dritten sexuelle Handlungen vorzunehmen.
Nach der Beweisaufnahme sah das Gericht die Vorwürfe als erwiesen an und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Mit diesem Urteil bestrafte die Kammer den Angeklagten auch für den unerlaubten Besitz von Munition.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass der Beklagte, der seit dem 6. August in Untersuchungshaft sitzt, das Urteil noch anfechten kann.
Viel zu milde das Urteil. Solchen Menschen müsste man die Genitalien entfernen damit sie ja nie wieder so etwas tun können. Außerdem auf ewig einsperren, so sollte das sein.
Da bin ich ganz Ihrer Meinung, das Mädchen ist für das Leben lang gezeichnet und der Täter kommt nach 3 Jahren
frei. Justitia ist nicht nur blind sondern taub und manchmal geistig umnachtet.
Absolut! Ich frage mich auch, wie hier mit der Zukunft der Kinder umgegangen wird, die davon betroffen sind. Und ich kann mir vorstellen, dass die Milde des Urteils das nicht gerade besser macht, dass da kaum der Gerechtigkeit genüge getan wurde.
Das mit der Augenbinde kommt da in der Tat gut hin…