88-jährige Geisterfahrerin hatte sich auf dem Weg zum Friseur verfahren

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Foto: dpa

MENDIG. Am Sonntag muss man gut aussehen, hatte sich wohl eine 88-jährige Seniorin aus Andernach gedacht, setzte sich in ihr Auto und wollte zu ihrem Friseur in Kruft fahren. Aber irgendwie hatte sie sich auf dem Weg dorthin verfahren und kannte sich nicht mehr so recht aus.

Die Polizei, dein Freund und Helfer

Die Polizei, dein Freund und Helfer. Dieser alte Grundsatz galt auch für die alte Dame. Sie fuhr zur Autobahnpolizei in Mendig und ließ sich den Weg nach Kruft erklären. Dabei, so die Beamten, habe die rüstige Frau nicht den Eindruck hinterlassen, es sei besser, wenn sie den Wagen stehen ließe.

Auf der Autobahn gewendet

Nur kurze Zeit, nachdem die Hilfesuchende die Wache verlassen hatte, gingen hier etliche Meldungen über einen Falschfahrer auf der A 61 ein. Es sollte sich herausstellen, dass es die Rentnerin war, die in der falschen Richtung unterwegs war. Sie hatte zwar von der Dienststelle aus den richtigen Weg eingeschlagen, war sich dann aber unsicher geworden und hat ihren Wagen gewendet.

Entgegenkommende Autos machten sie stutzig

Erst nachdem sie schon anderthalb Kilometer auf der Überholspur unterwegs war, dachte sie sich auf Grund der Autos, die ihr entgegen kamen, dass irgendetwas nicht stimmen könne. Also wendete sie noch einmal und fuhr wieder zur Anschlussstellen Mendig zurück. An einer roten Ampel an der Abfahrt machte sie ein Autofahrer, der der Dame kurz zuvor hatte ausweichen müssen, auf den Fehler aufmerksam und bat sie, ihm zur Polizeiwache hinterher zu fahren.

„Hätte ich das gewußt…“

Der 45-jährige Mendige erläuterte den Polizisten die Sachlage, woraufhin die Beamten der Seniorin den Führerschein abnahmen. Die Reaktion der Falschfahrerin: „Hätte ich das gewußt, wäre ich nicht wieder hierhin gekommen.“

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2 Kommentare

  1. Eine ähnliche Geschichte gab es mit meinem Vater der 83 jährig im Auto vor einer Ampel einschlief. EIn anderer Verkehsteilnehmer rief die Polizei die ihn aufweckte. Das wars aber auch keine Meldung an die Führerscheinstelle damit die Fahrtauglichkeit überprüft wird, nichts dabei war er nicht mehr fahrtauglich aber starrköpfig.

    • Anscheinend normal. Auch ich kann von einem Unfall berichten, bei dem ein 87er eine Mutter mit Kind über den Haufen gefahren hat. Verfahren wurde gegen sehr geringe Geldauflage eingestellt und fertig. Meldung an Fahrerlaubnisbehörde wurde durch die Justiz nicht gemacht.

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