Zwei Jahre und drei Monate für den Todesfahrer von Bernkastel-Kues

0
Vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues wurde der tödliche Unfall beim letzten Weinfest verhandelt.

BERNKASTEL-KUES. Ein tragischer Unfall überschattete im letzten Jahr das große Mittelmosel-Weinfest in Bernkastel-Kues. Ein 22-jähriger Mann hatte am frühen Sonntagmorgen in betrunkenem Zustand eine Frau und ihren Begleiter auf einem Bürgersteig angefahren und war anschließend geflüchtet. Die Frau erlag im Krankenhaus ihren Verletzungen. Heute wurde der Unfall in Bernkastel-Kues verhandelt.

In der Verhandlung stellte der Staatsanwalt fest, dass der 22-jährige in den frühen Morgenstunden des Weinfest-Sonntags im Ortsteil Kues auf dem Bürgersteig eine 32-jährige Frau und ihren Begleiter mit dem Wagen erfasste und beide Personen schwer verletzte. Die Mutter einer 7-jährigen Tochter erlag später ihren schweren Kopfverletzungen im Krankenhaus.

Der Angeklagte war zum Unfallzeitpunkt stark alkoholisiert. Nach dem Unglück flüchtete er und fuhr nachhause, wo er von der Polizei festgenommen wurde. Damals hatte der Leiter der Polizeidienststelle Bernkastel gesagt, der Angeklagte habe bei der Festnahme erstmalig von dem Unfall und seinen Folgen gehört.

Der Staatsanwalt forderte zweieinhalb Jahre Haft für den Unfallfahrer. Die Eltern der getöteten Frau, die sich jetzt um die Tochter kümmern, waren als Nebenkläger aufgetreten. Ihr Anwalt forderte eine Strafe, die sich nahe dem Höchstmaß von fünf Jahren bewege. Der Verteidiger bat um ein möglichst mildes Urteil.

Das Gericht wertete das umfassende Geständnis als Strafmildernd. Der Richter stellte aber auch fest, dass der Angeklagte eine schwere Schuld auf sich geladen habe. Er verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren und drei Monaten Haft.

Jetzt lokalo liken und keine News verpassen!

Vorheriger ArtikelTraktorverkauf – Kripo warnt vor Betrugsmasche
Nächster ArtikelBunte Demo am Montag – Verkehrsbehinderungen möglich

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.