Grenzkontrollen bei Trier: Bundespolizei nimmt 51-Jährigen mit sechs Fahndungstreffern fest

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Foto: Polizei RLP / Symbolbild

TRIER. Festnahme bei Grenzkontrollen auf der BAB 64: Die Bundespolizei Trier hat am Donnerstagabend einen ausweislosen 51-jährigen Staatsangehörigen aus Niger festgenommen. Der Mann soll zuvor versucht haben, mit einem Reisebus aus Luxemburg unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Gegen ihn lagen nach Angaben der Bundespolizei insgesamt sechs Fahndungsnotierungen vor.

Kurz erklärt: Das ist bei der Grenzkontrolle passiert
Die Bundespolizei Trier kontrollierte am Donnerstagabend auf der BAB 64 einen ausweislosen 51-jährigen Mann aus Niger. Er soll mit einem Reisebus aus Luxemburg unerlaubt eingereist sein. Gegen ihn lagen insgesamt sechs Fahndungsnotierungen vor, darunter zwei Haftbefehle. Da er eine Geldstrafe von 800 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer 65-tägigen Haftstrafe in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Kontrolle auf der BAB 64

Im Rahmen der Grenzkontrollen überprüfte die Bundespolizei Trier am Donnerstagabend einen Reisebus auf der BAB 64. Dabei trafen die Beamten auf einen 51-jährigen Mann, der keine Ausweisdokumente vorlegen konnte.

Nach Angaben der Bundespolizei handelt es sich um einen Staatsangehörigen aus Niger. Er soll zuvor versucht haben, aus Luxemburg kommend unerlaubt nach Deutschland einzureisen.

Sechs Fahndungsnotierungen gegen den Mann

Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen den 51-Jährigen insgesamt sechs Fahndungsnotierungenvorlagen.

Darunter befanden sich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Magdeburg und Frankfurt am Main. Hintergrund waren nach Angaben der Bundespolizei ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz sowie das Erschleichen von Leistungen.

Weitere Ermittlungsverfahren und Schengen-Treffer

Neben den beiden Haftbefehlen lagen zudem zwei anhängige Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Asylgesetz vor.

Außerdem gab es jeweils einen sogenannten Schengen-Treffer aus der Schweiz und aus Frankreich. Solche Treffer können für die Behörden wichtige Hinweise auf Fahndungen, Ausschreibungen oder ausländerrechtliche Maßnahmen in anderen Staaten liefern.

Geldstrafe nicht bezahlt – 65 Tage Haft

Der Mann konnte eine gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von 800 Euro nicht bezahlen.

Deshalb wurde er zur Verbüßung einer 65-tägigen Haftstrafe in die örtliche Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Aufenthaltsbeendende Maßnahmen angekündigt

Nach Angaben der Bundespolizei sollen nach Verbüßung der Haftstrafe aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet werden.

Für den 51-Jährigen endete die Kontrolle damit nicht nur mit der Festnahme, sondern auch mit der Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt.

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