TRIER/BITBURG – Der Fall des wegen Veruntreuung verurteilten Priesters aus dem Bistum Trier tritt in eine neue Phase. Wie das Bistum am Dienstag bestätigte, hat der Geistliche Privatinsolvenz angemeldet.
Der Mann wurde Ende 2024 in Bitburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, da er rund 130.000 Euro aus der Kirchen-Kasse für private Zwecke entwendet hatte. Aktuelle Prüfungen deuten darauf hin, dass der tatsächliche Schaden sogar noch deutlich über der ursprünglich verhandelten Summe liegen könnte.
Rückzahlungsverpflichtung steht vor ungewisser Zukunft
In dem Prozess in Bitburg gab der Angeklagte an, die Mittel für Luxusgüter und Reisen genutzt zu haben. Trotz eines Schuldeingeständnisses und der Verpflichtung zur Rückzahlung ist nun fraglich, wie die Schadenswiedergutmachung realisiert werden kann. Das Bistum Trier lässt derzeit prüfen, welche Auswirkungen die Privatinsolvenz auf die ausstehenden Forderungen hat. Der Priester ist bereits seit zwei Jahren von seinen seelsorgerischen Aufgaben entbunden und übernimmt lediglich administrative Tätigkeiten.
Auswirkungen auf das Bistum und die kirchliche Verwaltung
Der Vorfall sorgt innerhalb der Diözese für erhebliche Unruhe hinsichtlich der internen Kontrollmechanismen. Da der Priester Gelder auf eigene Konten umleitete, steht die Aufarbeitung der Finanzflüsse weiterhin im Fokus. Eine Sprecherin betonte, dass der Mann keinen Zugang mehr zu pfarramtlichen Kassen habe. Die endgültige Klärung der finanziellen Abwicklung wird voraussichtlich noch längere Zeit in Anspruch nehmen.
















