TRIER – In der Nacht zum Mittwoch, den 18. Februar 2026, kam es im Rahmen der intensivierten Grenzkontrollen zu einem bedeutenden Fahndungserfolg.
Gegen 2:10 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei Trier ein Fahrzeug auf der B 51. Der mit französischer Zulassung fahrende Renault war mit vier Personen besetzt, die keine gültigen Reisedokumente für Deutschland vorweisen konnten.
Fehlende Dokumente und polizeibekannte Mitfahrer
Die Überprüfung ergab, dass der 59-jährige peruanische Fahrer zudem nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte. Seine drei Mitfahrer aus Kuba und Mexiko legten lediglich Dokumente vor, die nur in Frankreich Gültigkeit besitzen. Weitere Abfragen in den polizeilichen Datenbanken zeigten zudem, dass gegen die Mitfahrer bereits Erkenntnisse wegen Verstößen gegen das europäische Aufenthaltsrecht vorliegen.
Konsequente Zurückweisung und Einleitung von Strafverfahren
Die Bundespolizei reagierte unmittelbar auf die festgestellten Verstöße. Allen Fahrzeuginsassen wurde die Einreise in das Bundesgebiet verweigert. Die Beamten wiesen die Gruppe umgehend nach Luxemburg zurück. Parallel dazu wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der Schleusung sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Ermittlungen zum Hintergrund der Fahrt dauern an.

















