Das Pfalz-Känguru ist weiter auf der Flucht – Polizei bittet um Hinweise

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Zuletzt wurde das fehlende Tier - hier ein Symbolbild - zwischen Otterbach und Morlautern gesehen. Foto: Fabian Sommer/dpa

OTTERBACH. In der Pfalz ist weiterhin ein entlaufenes Känguru unterwegs. Nach Angaben der Behörden konnte eines der ausgebüxten Beuteltiere bislang nicht eingefangen werden – trotz Betäubungsversuch.

Mehrere Kängurus waren von einer Farm in der Nähe von Otterbach entlaufen. Während die meisten Tiere rasch gesichert werden konnten, wird nach einem Känguru weiterhin gesucht. Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, das Tier nicht selbstständig einzufangen.

Betäubungspfeil traf – doch das Tier floh weiter

Wie ein Sprecher des Ordnungsamts der Verbandsgemeinde Otterbach/Otterberg der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, wurde das Känguru bereits mit einem Betäubungspfeil getroffen. Die Wirkung habe jedoch offenbar nicht wie erhofft eingesetzt.

„Wir haben das Tier schon einmal mit dem Betäubungspfeil getroffen. Allerdings scheint die Betäubung nicht ganz so angesprochen zu haben, das Tier ist geflüchtet“, erklärte der Sprecher.

Der letzte bekannte Sichtungspunkt lag demnach zwischen Morlautern und Otterbach.

Veterinäramt koordiniert weiteren Einsatz

Zuständig für das Einfangen ist das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kaiserslautern. Der zuständige Veterinär verfüge über die entsprechende Waffenerlaubnis sowie das notwendige Narkosemittel, hieß es.

Hinweise aus der Bevölkerung hätten bereits geholfen, das Tier ausfindig zu machen und erste Maßnahmen einzuleiten. Weitere Sichtungen seien weiterhin wichtig, um das Känguru möglichst schnell und sicher einzufangen.

Baum beschädigte Zaun – Tiere entkamen

Die Kängurus waren am Mittwoch von einer Farm in der Region entlaufen. Ursache war nach Angaben der Behörden ein entwurzelter Baum, der eine Lücke im Zaun des Geheges verursacht hatte.

Einsatzkräfte konnten mehrere Tiere einfangen. Ein Känguru jedoch ist weiterhin unterwegs.

Die Polizei bittet eindringlich darum, das Tier nicht selbstständig einzufangen oder zu bedrängen. Stattdessen sollen Sichtungen umgehend den zuständigen Behörden gemeldet werden.

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