Geflügelpest: Stallpflicht in Trier-Saarburg gilt ab 13. Februar wieder

Für Menschen gilt die klassische Geflügelpest nicht als bedrohlich. Für Vögel ist die Erkrankung tödlich.

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Foto: Patrick Pleul/dpa/Symbolbild

KOBLENZ. Bei 26 Wildvögeln in Rheinland-Pfalz ist seit Jahresbeginn die Geflügelpest nachgewiesen worden. Das teilte das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) in Koblenz mit.

Die Diagnosen vor allem bei Schwänen in den Kreisen Bad Kreuznach und Trier-Saarburg seien vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Das Risiko der Verbreitung werde weiterhin als hoch eingeschätzt.

Über die Schutzmaßnahmen für die rheinland-pfälzischen Geflügelbestände entscheiden die Kreisverwaltungen nach einer Risikoeinschätzung selbst. Im Kreis Trier-Saarburg gilt nach Angaben des LUA ab dem 13. Februar wieder eine Stallpflicht. Diese sei zunächst bis 20. März befristet. In allen anderen Kreisen ist die Stallpflicht demnach aufgehoben.

Risiko für Menschen sehr gering

Die klassische Geflügelpest ist eine tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein.

Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen als sehr gering ein – abgesehen von Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel. Die Experten warnen trotzdem davor, tote oder kranke Wildvögel zu berühren, auch um das Virus nicht weiterzutragen. (Quelle: dpa)

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