Karneval in Trier: Glasverbot, Messerverbot – Diese Regeln gelten an Weiberfastnacht und Rosenmontag!

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Weiberfastnacht auf dem Trierer Hauptmarkt (2025) - Foto: lokalo.de


Glasverbot, Messerverbot, Zufahrtsbeschränkungen und verstärkte Kontrollen: Stadt, Polizei und Rettungsdienste setzen beim Straßenkarneval in Trier 2026 auf ein umfassendes Sicherheitskonzept, damit Närrinnen und Narren unbeschwert feiern können.

Karneval unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen

TRIER. Wenn an Weiberdonnerstag und Rosenmontag wieder tausende Menschen in Trier auf den Straßen feiern, greifen bewährte Sicherheitsmaßnahmen. Rathaus, Polizei, Ordnungsamt und Rettungsdienste haben ein gemeinsames Konzept erarbeitet, das auf aktuellen Lagebewertungen der Sicherheitsbehörden basiert.

Nach Angaben der Verantwortlichen besteht weiterhin eine abstrakte Gefährdungslage, konkrete Hinweise auf Gefahren für die Region Trier liegen jedoch nicht vor. Ziel ist es, Risiken zu minimieren und gleichzeitig ein ausgelassenes Feiern zu ermöglichen.

Jugendschutz und Polizeipräsenz

Bereits an Weiberdonnerstag sind neben Polizeikräften auch Mitarbeitende des Jugendamtes im Stadtgebiet unterwegs. Dabei stehen gezielte Jugendschutzkontrollen im Fokus, insbesondere in stark frequentierten Bereichen.

Zufahrtsbeschränkungen rund um den Rosenmontagszug

Rund um den Rosenmontagszug gelten zwischen 11 und 18 Uhr wieder umfangreiche Verkehrsregelungen:

  • Ein- und Durchfahrtsverbot entlang der Zugstrecke (in Zugrichtung)

  • Betroffen sind Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht

  • Die Einhaltung wird durch die Polizei kontrolliert

Geänderter Lieferverkehr am Hauptmarkt

Für den Hauptmarkt gelten an Weiberdonnerstag und Rosenmontag besondere Regeln:

  • Anlieferungen sind nur bis 10.30 Uhr erlaubt

  • Danach ist der Lieferverkehr untersagt

Glasverbot zum Schutz der Feiernden

Auch 2026 gilt wieder ein Glasverbot auf dem Hauptmarkt:

  • Weiberdonnerstag, von 10.30 bis 17 Uhr

  • Kontrolle durch rund 50 Mitarbeitende des Ordnungsamts

  • Umsetzung gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Trierer Karneval (ATK)

Ziel ist es, Verletzungen durch Glasscherben zu vermeiden.

Striktes Messerverbot – auch für Alltagsmesser

An Weiberfastnacht und Rosenmontag gilt ein umfassendes Messerverbot:

  • Keine Größenbegrenzung der Klinge

  • Auch sogenannte Alltagsmesser sind verboten

  • Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit (Geldbuße, Einzug der Messer)

  • Das Mitführen von Waffen stellt eine Straftat dar

Ordnungsamt und Polizei dürfen Personen kontrollieren und mitgeführte Gegenstände überprüfen. Auch waffenähnliche Kostümteile sind untersagt. Zusätzlich wird auf das Cannabis-Verbot hingewiesen, das unter anderem zwischen 7 und 20 Uhr in der Fußgängerzone und in Anwesenheit Minderjähriger gilt.

Rettungsdienste im Dauereinsatz

Für Berufsfeuerwehr, freiwillige Feuerwehren und Hilfsorganisationen ist die Fastnacht eine besondere Belastung. Deshalb stehen während der Karnevalstage zusätzliche Rettungsfahrzeuge rund um die Uhr bereit, um schnelle Hilfe sicherzustellen.

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