Nach Polizistenmord: Länder wollen Hass gegen Tote im Netz härter bestrafen

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Noch gibt es offene Fragen zum Polizistenmord von Völklingen Foto: Christian Schultz/dpa

Saarbrücken/Mainz. Nach der tödlichen Attacke auf einen Polizisten im saarländischen Völklingen fordern Saarland und Rheinland-Pfalz eine verschärfte Strafverfolgung bei Hasskommentaren über Verstorbene im Internet. Beide Länder bringen dazu einen Antrag in den Bundesrat ein. Ziel: Ermittlungen sollen künftig auch ohne Strafantrag der Angehörigen möglich sein – wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht.

Hintergrund: Hasskommentare nach Polizeimord in Völklingen

Am 21. August 2025 wurde ein 34-jähriger Polizeibeamter in Völklingen bei einem Einsatz erschossen. Kurz darauf kursierten in sozialen Medien zahlreiche hasserfüllte und ehrverletzende Kommentare, in denen der Tod des Beamten sogar begrüßt oder verhöhnt wurde.

In dem Antrag heißt es:

„In diesen Veröffentlichungen wurden mitunter die Ermordung des Polizeibeamten begrüßt und sein Andenken verunglimpft.“

Die Landesregierungen von Saarland und Rheinland-Pfalz sehen darin ein gesellschaftliches Problem – und wollen gesetzliche Konsequenzen schaffen, um schneller und konsequenter gegen solche Fälle vorzugehen.

Strafverfolgung auch ohne Antrag der Angehörigen

Der Antrag sieht vor, dass bei Hasskommentaren über Tote künftig von Amts wegen ermittelt werden kann, wenn ein „besonderes öffentliches Interesse“ besteht.
Bislang ist eine Strafverfolgung nur möglich, wenn Angehörige selbst Strafantrag stellen – was in vielen Fällen aus emotionalen oder organisatorischen Gründen unterbleibt.

Zudem soll künftig auch der letzte Dienstvorgesetzte eines Verstorbenen – etwa bei getöteten Einsatzkräften – einen Strafantrag stellvertretend einreichen können.

Bundesratsinitiative mit trauriger Aktualität

Bereits 2022 hatten die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland einen ähnlichen Gesetzesentwurf vorbereitet. Damals war der Hintergrund der Doppelmord an zwei Polizisten im rheinland-pfälzischen Kusel, der in bestimmten Internetkreisen zynisch gefeiert wurde. Der Gesetzentwurf wurde damals nicht umgesetzt, weil die damalige Ampelkoalition ihn kurz vor Ende der Legislaturperiode nicht mehr auf die Tagesordnung brachte.

Durch die aktuelle Tat in Völklingen habe das Thema nun „traurige Aktualität“ gewonnen, heißt es im Antrag, über den die „Rheinische Post“ zuerst berichtete.

Antrag im Bundesrat am 17. Oktober

Der gemeinsame Antrag von Rheinland-Pfalz und Saarland soll am 17. Oktober 2025 im Bundesrat behandelt werden.
Beide Länder wollen mit der Initiative ein deutliches Signal gegen Hass und digitale Enthemmung setzen – insbesondere dann, wenn Opfer im Dienst des Staates ums Leben gekommen sind.

„Wer die Toten verspottet, greift das Fundament unseres gesellschaftlichen Respekts an“, so die Begründung des Antrags.

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