MAINZ/TRIER – Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Rheinland-Pfalz bewerten den vom Ministerrat beschlossenen Änderungsentwurf des Ladenöffnungsgesetzes mit gemischten Gefühlen.
Obwohl die IHKs das Ziel der Rechtssicherheit befürworten, sehen sie bei der Flexibilität und Bürokratie erheblichen Nachbesserungsbedarf. Das Gesetz soll personallos betriebenen Kleinstverkaufsstellen künftig die Öffnung an Sonn- und Feiertagen ermöglichen.
Bürokratische Hürden hemmen Innovation
Laut dem Gesetzentwurf dürfen personallose Verkaufsstellen mit bis zu 150 Quadratmetern Verkaufsfläche betrieben werden, wobei die Öffnungszeiten werktags auf 6 bis 22 Uhr beschränkt sind. Die IHKs bemängeln, dass eine 24/7-Regelung aus Wettbewerbsgründen und für die zeitgemäße Nahversorgung notwendig sei, wie es bereits in anderen Bundesländern praktiziert wird.
Besonders kritisch wird die Regelung für Verkaufsstellen über 150 Quadratmeter gesehen, deren Genehmigung im Ermessen der Kommunen liegt. Die IHKs befürchten hier einen „Flickenteppich bei den Genehmigungen“ und fordern eine eindeutigere und unbürokratischere Regelung.
Forderung nach klaren Regeln und verkaufsoffenen Adventssonntagen
Tim Wiedemann, handelspolitischer Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz, plädiert für ein Gesetz mit wenigen, eindeutigen Regeln, das Innovationen nicht hemmt. Darüber hinaus fordern die IHKs, einen verkaufsoffenen Sonntag im Advent gesetzlich zu verankern, um die Innenstädte in der Weihnachtszeit zu stärken.
Die IHKs bewerten die geplante Konkretisierung der zulässigen Anlässe für verkaufsoffene Sonntage als Fortschritt, warnen aber gleichzeitig vor zu starren Vorgaben, die innovative Veranstaltungsformate benachteiligen könnten.
















