Fahrerflucht und fahrlässige Körperverletzung: Prozess gegen Trierer Busfahrer beginnt

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Ein Aktenstapel liegt auf dem Richtertisch im Landgericht. Foto: David Inderlied/dpa/Symbolbild

TRIER. Am 1.7.2025 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Dabei geht es um eine Unfallflucht durch einen Busfahrer.

Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 46-jährigen Angeklagten aus Trier zur Last, im Juni 2024 durch abruptes Bremsen eines Stadtbusses fahrlässig die Verletzung zweier Personen verursacht und sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben.

Der Angeklagte soll mit einem Stadtbus in Trier eine starke Bremsung durchgeführt haben, um eine Kollision mit einem vorausfahrenden PKW zu vermeiden, weil er den notwendigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben soll.

Dadurch sei eine Geschädigte von einem Klappsitz auf ihren Rollator gestürzt. Ein anderer Geschädigter sei mit dem Bein gegen eine Stange gestoßen, wodurch er Schürfwunden erlitten habe.

Der Busfahrer habe in der Folge lediglich seinen Disponenten verständigt und sich sodann vom Unfallort entfernt, ohne die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. (Quelle: Amtsgericht Trier)

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