Angriff im Schlaf: Haft für versuchten Mord an Frau und Sohn

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Ein Absperrband der Polizei an einem Einsatzort. Foto: David Inderlied/dpa/Illustration

ZWEIBRÜCKEN. Weil er mit einem Messer seine Ehefrau und seinen Sohn verletzt hat, ist ein Mann vom Landgericht Zweibrücken zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden.

Das Urteil fiel wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, wie eine Justizsprecherin mitteilte.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 74 Jahre alte Angeklagte im September 2023 versucht hatte, die Frau zu töten, während sie schlief. Dabei habe er ihr mehrfach in den Hals gestochen. Auch auf seinen Sohn, der der Mutter zur Hilfe eilte, habe der Angeklagte eingestochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Gefängnis für den Mann gefordert, während die Verteidigung sich für eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten ausgesprochen hatte.

Angeklagter bereits 2024 verurteilt

Das Landgericht in der Pfalz hatte den Angeklagten im Juni 2024 wegen der Taten bereits zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil teilweise auf. Im neu aufgerollten Prozess sagte eine Gutachterin demnach, der Angeklagte sei nicht psychisch krank.

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