Leichenfund am Rodder Maar: Prozess wegen grausamen Doppelmordes beginnt

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Ein Polizei-Hubschrauber kreist am Rodder Maar nach Leichenfunden.
Ein Polizei-Hubschrauber kreist am Rodder Maar. Foto: lokalo.de (SE)

KOBLENZ. Am 20. Mai 2025 beginnt vor der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz ein Strafprozess wegen Mordes am Tatort Bad Breisig. Die Staatsanwaltschaft legt der 51-jährigen Angeklagten Brigitte H. sowie dem 41-jährigen Mitangeklagten in zwei Fällen jeweils gemeinschaftlichen Mord in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Raub mit Todesfolge zur Last.

Die Tötung der beiden Geschädigten sollen die Angeklagten laut Anklagevorwurf jeweils aus Habgier, heimtückisch sowie zu Ermöglichung einer anderen Straftat begangen haben. Die beiden Angeklagten sollen zueinander in einer Liebesbeziehung gestanden haben.

Die Angeklagte soll eine Bekanntschaft zu dem 61-jährigen Opfer gepflegt haben. Der 61-Jährige habe aufgrund psychischer Erkrankungen unter anderem unter Wahnvorstellungen gelitten. Die Angeklagten sollen dem Mann geglaubt haben, dass er adeliger Abstammung sei und über beträchtliches Vermögen verfüge.

Daher sollen sie eine Möglichkeit gesehen haben, an dieses vermeintliche Vermögen sowie an Wertgegenstände ihres Opfers zu gelangen und sich diese zuzueignen. Unter einem Vorwand sollen die Angeklagten den 61-Jährigen zu ihrer Wohnanschrift in Bad Breisig gelockt haben. Hier sollen die Angeklagten den arglosen Mann dann am 16.10.2024 gemäß eines vorher gefassten Tatplanes mit einem Messer unvermittelt angegriffen, überwältigt, gefesselt und schließlich mit einem Vorschlaghammer erschlagen haben.

Der 28-jährige Geschädigte soll für die Angeklagte in ihrem Haus über längere Zeit Sanierungsarbeiten durchgeführt haben. Im Gegenzug sei vereinbart worden, dass der 28-jährige Geschädigte die Erdgeschosswohnung des Hauses übertragen bekomme und dort auch einziehen werde. Unter anderem, um an das Fahrzeug des 28-Jährigen zu gelangen sowie um seinen Einzug ins Haus zu vermeiden, sollen die Angeklagten ihn am 19.10.2024 unter einem Vorwand zu der Wohnanschrift gelockt haben. Dort sollen sie den arglosen 28-jährigen Geschädigten dann gemäß eines vorher gefassten Tatplanes unvermittelt angegriffen, überwältigt, gefesselt und schließlich mit einem Fausthammer erschlagen haben.

Zur Beseitigung beider Leichen sollen die Angeklagten diese dann noch am selben Abend mit dem Fahrzeug des 28-Jährigen Geschädigten zum Rodder Maar verbracht und angezündet haben, wo die Leichen am nächsten Morgen gefunden wurden (lokalo.de berichtete). (Quelle: Landgericht Koblenz)

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