TRIER. Am 15. Mai 2025 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt der 59-jährigen Angeklagten aus Trier zur Last, im November 2019 und Juni 2023 als Mitarbeiterin eines Unternehmens für Werbeanzeigen nachträglich zwei Aufträge für Werbeanzeigen zu Ungunsten der Kunden verändert zu haben.
Im ersten Fall habe die Kundin einen Vertrag über den Druck und die Auslieferung von Flyern geschlossen. Da die Kundin den Auftrag lediglich für ein Jahr habe schließen wollen, sei auf dem Vordruck die Formulierung „Der Auftrag ist für fünf Jahre (fünf Auflagen) geschlossen“ gestrichen worden. Nach Unterschrift der Kundin soll die Angeklagte nachträglich handschriftlich die Anmerkungen „Fünf Auflagen vereinbart“ und „Kündigungsausschluss“ angebracht haben. Hierdurch sollen der Geschädigten entsprechend höhere Rechnungen gestellt worden sein.
Im zweiten Fall soll der Vertrag auf Wunsch der Kundin ebenfalls über ein Jahr abgeschlossen worden sein. Nachträglich soll die Angeklagte handschriftlich die Laufzeit auf zwei Jahre verändert haben, wodurch es zu entsprechend höheren Rechnungsbeträgen gekommen sein soll. (Quelle: Amtsgericht Trier)

















