Update: Eine Frau stirbt bei Frontal-Kollision auf der A60 bei Landscheid

0
Foto: Nicolas Armer/dpa/Symbolbild

LANDSCHEID. Am Samstag, den 3.5.2025, gegen 2.55 Uhr, meldeten mehrere Verkehrsteilnehmer über Notruf einen Falschfahrer auf der A60. Dieser sei in Fahrtrichtung Wittlich unterwegs, wobei er aber tatsächlich die Richtungsfahrbahn nach Belgien benutze.

Es wurden sofort Maßnahmen der örtlich in der Nähe befindlichen Dienststellen der Polizeiinspektionen Bitburg, Prüm, Wittlich und der Autobahnpolizei Schweich eingeleitet. Des Weiteren wurde die Meldung über den Falschfahrer im Verkehrswarnfunk eingestellt. Kurz darauf erging die Meldung, dass es zu einem frontalen Zusammenstoß zwischen dem Falschfahrer und einem ihm entgegen kommenden PKW gekommen sei.

Das Fahrzeug des Falschfahrers war mit einer männlichen Person, der andere PKW war mit drei weiblichen Personen besetzt. Die Fahrerin wurde tödlich, die beiden anderen Mitfahrerinnen schwer verletzt. Der Unfallverursacher wurde lediglich leicht verletzt. An beiden Fahrzeugen entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Alle unfallbeteiligten Personen wurden durch Rettungswagen in umliegende Krankenhäuser verbracht.

Zur Rekonstruierung des Unfalls wurde von der Staatsanwaltschaft Trier die Fertigung eines Gutachtens angeordnet. Beide Fahrzeuge wurden zu diesem Zweck sichergestellt.

Die A60 musste zur Unfallaufnahme, Fertigung des Gutachtens und späteren Aufräumarbeiten für mehrere Stunden gesperrt werden. Im Einsatz waren der Rettungsdienst, mehrere Einsatzkräfte der Polizeiinspektionen Bitburg, Wittlich, Prüm und der Autobahnpolizei Schweich, sowie die Autbahnmeistereien Wittlich und Prüm. (Quelle: Polizeidirektion Trier)

Vorheriger ArtikelA60: Frontalkollision durch Geisterfahrer – vier Verletzte und Vollsperrung
Nächster ArtikelHochgefährliche Verfolgungsjagd durch Saarburg – PKW haut vor Kontrolle ab

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.