Land siegt im EU-Subventionsstreit: Lufthansa-Klage zu Hahn abgeschmettert

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Der Tower des Flughafens hahnairport im Hunsrück.
Am Flughafen Hahn wird zurzeit nicht gestreikt. Foto: Thomas Frey/dpa

Im seit Jahren schwelenden Streit um staatliche Finanzhilfen für den Hunsrück-Flughafen Hahn hat die Lufthansa eine juristische Niederlage kassiert. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass die Klage des Konzerns gegen 25,3 Millionen Euro Subventionen des Landes Rheinland-Pfalz unzulässig sei – und schmetterte sie aus formalen Gründen ab (Az.: T-218/18 RENV).

Statt Klatsche für das Land – nun der rechtliche Rückenwind

Noch 2021 hatte dasselbe Gericht die Subventionen als unzulässig bewertet. Doch nach einer erfolgreichen Revision durch Rheinland-Pfalz – unterstützt von der Bundesregierung – landete der Fall erneut auf dem Tisch der Luxemburger Richter. Nun die Wende: Die Lufthansa habe ihre Klage nicht klar begründet, ließ zentrale Anträge offen und verpasste es, ihre rechtliche Betroffenheit durch die Subventionen deutlich zu machen.

„Die Klageberechtigung wurde nicht ausreichend ausgeführt“, heißt es im Urteil des EuG. Besonders brisant: Die Lufthansa nutzt den Flughafen Hahn gar nicht selbst, sieht sich aber dennoch durch die Förderung in ihrer Marktstellung gefährdet.

Streit um Wettbewerbsverzerrung – Hahn bleibt Subventions-Flughafen

Der Flughafen Hahn im Hunsrück gilt seit Jahren als Sorgenkind. Betrieben wird er vor allem von Ryanair und kleineren Frachtfluggesellschaften – klassische Billigflieger also, die in einem völlig anderen Marktsegment operieren als die Lufthansa. Die EU-Kommission hatte bereits zuvor festgestellt, dass die Flüge von und nach Hahn nicht in Konkurrenz zur Lufthansa stehen.

Trotzdem klagte die größte deutsche Airline gegen die von der EU-Kommission genehmigte Beihilfe für Betriebsverluste zwischen 2017 und 2021 in Höhe von 25,3 Millionen Euro – erfolglos.

Subventionsdebatte geht weiter – Rechtsmittel möglich

Ob die Lufthansa gegen das neue Urteil erneut vorgeht, ist bislang offen. Möglich wäre ein weiteres Rechtsmittel – allerdings nur mit Blick auf Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung.

Die Entscheidung des EuG ist dennoch ein Signal: Nicht jede staatliche Unterstützung für kleinere Regionalflughäfen muss automatisch als unzulässige Wettbewerbsverzerrung gelten. Rheinland-Pfalz darf die Hahn-Millionen behalten – zumindest vorerst.

(Quelle: dpa)

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