RLP: Rassistische Posts – Noch Ermittlungen gegen zwei Polizisten

1
Foto: dpa / Symbolfoto

MAINZ. Bei den Ermittlungen wegen rechtsextremistischer Verdachtsfälle bei der rheinland-pfälzischen Polizei laufen dem Landesinnenministerium zufolge noch Untersuchungen gegen zwei Beamte.

Vier andere Verfahren seien abgeschlossen, teilte ein Sprecher auf Anfrage in Mainz mit. In drei Fällen sei eine sogenannte beamtenrechtliche Missbilligung ausgesprochen worden, in einem Fall seien Ruhestandsbezüge gekürzt worden. Über die Entwicklung hatte zuvor die «Allgemeine Zeitung» (Mainz) berichtet.

Etwa wegen Posts in Chatgruppen sollen seit 2020 insgesamt Ermittlungen gegen 30 Polizeibeamte zusammengekommen sein, einige davon noch in Ausbildung. Der Ministeriumssprecher erklärte, eine Missbilligung sei eine beamtenrechtliche Form der Ermahnung und eine niederschwellige Reaktion des Dienstherrn auf geringfügige Dienstpflichtverletzungen.

Die rheinland-pfälzische Polizei mit mehr als 14.100 Mitarbeitenden stehe «fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung» und ahnde Fehlverhalten ihrer Bediensteten konsequent, betonte der Sprecher. «Alle bekannten sowie neu bekanntwerdenden Sachverhalte werden sorgfältig geprüft und im Verdachtsfall der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt.»

Vorheriger ArtikelEifelkreis: Ungewöhnliche Beute – Diebe klauen Buchstaben von Bäckerei-Reklameschild
Nächster Artikel++ Blitzer Region Trier: Hier gibt es heute Kontrollen – 27.03.25 ++

1 Kommentar

  1. Es erscheint mir höchst sonderbar und befremdlich,
    das sich Vertreter dieser Berufsgruppe in Chatgruppen
    derart herablassend über die voll integrierten
    Fachkräfte, die diesem Land zuwandern äußern.

    Gerade Polizisten pflegen doch einen harmonischen,
    von gegenseitigem Respekt geprägten Umgang
    mit diesen Menschen….

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.