TRIER. Das Landgericht Trier hat das Verfahren gegen einen 36-jährigen Headshop-Betreiber aus Trier eingestellt.
Der Händler, der CBD-Produkte und Raucherzubehör verkaufte, musste sein Geschäft schließen, sein Personal entlassen und Insolvenz anmelden, nachdem die Polizei sämtliche Produkte in seinen Läden sowie einen Verkaufsautomaten in Trier beschlagnahmt hatte.
Zusammen mit einem Geschäftspartner hatte er zwischen 2018 und 2019 Headshops in Trier, Bonn und Heidelberg betrieben und in der Trierer Ausoniusstraße einen Automaten für CBD-Produkte aufgestellt. Die Staatsanwaltschaft verdächtigte ihn, mit seinen Produkten den illegalen Drogenkonsum zu fördern – obwohl der Verkauf von CBD-Produkten und Rauchutensilien grundsätzlich legal ist.
Polizeieinsatz mit dramatischen Folgen: Händler verliert alles
Die Ermittlungen und Beschlagnahmungen hatten für den Händler verheerende wirtschaftliche und persönliche Konsequenzen. Da alle Produkte aus seinen Shops von der Polizei sichergestellt wurden, konnte er seine Ware nicht mehr verkaufen – sein gesamtes Geschäft kam zum Stillstand.
Ohne Einnahmen war er gezwungen, seine Angestellten zu entlassen, konnte seine Miete nicht mehr zahlen und rutschte in die Insolvenz. Die finanziellen Probleme führten dazu, dass er seine Familie nicht mehr versorgen konnte, was letztlich sogar seine Beziehung zerbrechen ließ.
CBD-Verkauf in Deutschland: Rechtliche Grauzone mit Risiko für Händler
Obwohl der Verkauf von CBD-Produkten in Deutschland grundsätzlich erlaubt ist, gibt es strenge gesetzliche Vorgaben. Entscheidend ist der THC-Gehalt der Produkte, der unter 0,2 % liegen muss. Produkte, die diesen Wert überschreiten oder als Betäubungsmittel eingestuft werden, können beschlagnahmt werden.
Viele Händler, die CBD-Öl, Blüten oder andere Cannabidiol-Produkte verkaufen, befinden sich in einer rechtlichen Grauzone, da die Gesetzeslage nicht einheitlich ausgelegt wird.
Gericht stellt Verfahren ein
Das Gericht stellte klar, dass der Händler keine Straftat begangen hat, da der Verkauf von Bongs, Grinder und CBD-Produkten nicht automatisch illegal ist, solange kein direkter Aufruf zum Drogenkonsum erfolgt.
(Quelle: Trierischer volksfreund)
Aha Freispruch und das war es dann?
Eine finanzielle Wiedergutmachung wäre das mindeste, sowie eine Wiederherstellung seiner Geschäftsfähigkeit. Ist ja nicht so als hätte man einfach mal proben nehmen können und diese im Eilverfahren überprüfen lassen. Der Staatsanwalt der dies anordnete sollte damit mit seinem Privatvermögen haften.
Die Beziehung wird es natürlich nicht mehr retten.
Jaja Rechtsstaat mhm na klar.
Meine Güte lieber Mitleser Horst. Finden Sie nicht dass Sie den Vorgang etwas kleinlich bewerten?
„Wo gehobelt wird da fallen Späne …“ So einfach ist das, manchmal ist das Leben eben nicht gerecht. Ihre überzogenen Schlussfolgerungen sehe ich als völlig überzogen an.
Berücksichtigen Sie doch einmal was dieser Händler da zum Verkauf angeboten hat. Sind Sie der Meinung dass der Verkauf dieses „Zubehörs“ wirklich hilfreich ist? Wenn der Händler Kaugummis oder Kugelschreiber verkauft hätte wäre er doch nie in eine solche Situation gekommen.
Die Existenz zerstören, weil jemand etwas legales macht? Typisch deutsch. Es in Ordnung finden wenn es einen selbst nicht betrifft, noch deutscher. Diese Heuchelei ist einfach nur zum kotzen.