TRIER. Blitzer Region Trier: Unser täglicher Blitzerservice für die Region Trier – Luxemburg – Saarland. An folgenden Standorten nimmt die Polizei heute Geschwindigkeitsmessungen und Radarkontrollen in der Region vor.
Blitzer am Freitag, 14.03.2025:
▶ BLITZER DER POLIZEI TRIER:*
- B51, Masholder
- B50, Longkamp
- B41, Idar-Oberstein
- B41, Niederbrombach
- B51, Olzheim
▶ BLITZER IN LUXEMBURG:
- Morgens: Lellig, Duerfstross
- Morgens: Niederfeulen, N 15
- Mittags: Rumelange, rue des Martyrs
▶ BLITZER IM SAARLAND:*
- BAB 8, zwischen AS Merzig und Landesgrenze Luxemburg
- B 269 neu, Lisdorf
* Das Ordnungsamt Trier und die Polizeistationen der Region weisen darauf hin, dass darüber hinaus auch an anderen Stellen Kontrollen erfolgen können.
▶ Blitzer-Karten:
▶ Neuigkeiten zu „Ampelblitzern“ in Trier
TÄGLICH INFORMIERT – BLITZER TRIER: DER LOKALO.DE BLITZERSERVICE
Die Konsequenzen des Rasens
Ob innerorts, außerorts oder auf der Autobahn – die Folgen von Geschwindigkeitsübertretungen können schwerwiegend sein. Hier eine Übersicht der rechtlichen Konsequenzen:
Bußgelder innerorts:
Überschreitung (innerorts) | Bußgeld (Euro) | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 58,50 € | 0 | nein |
11 – 15 km/h | 78,50 € | 0 | nein |
16 – 20 km/h | 98,50 € | 0 | nein |
21 – 25 km/h | 143,50 € | 1 | nein |
26 – 30 km/h | 208,50 € | 1 | (1 Monat)* |
31 – 40 km/h | 288,50 € | 2 | 1 Monat |
41 – 50 km/h | 428,50 € | 2 | 1 Monat |
51 – 60 km/h | 591,50 € | 2 | 2 Monate |
61 – 70 km/h | 738,50 € | 2 | 3 Monate |
über 70 km/h | 843,50 € | 2 | 3 Monate |
* Ein Fahrverbot droht in der Regel nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren sind.
Bußgelder außerorts:
Überschreitung (außerorts) | Bußgeld (Euro) | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 48,50 € | 0 | nein |
11 – 15 km/h | 68,50 € | 0 | nein |
16 – 20 km/h | 88,50 € | 0 | nein |
21 – 25 km/h | 128,50 € | 1 | nein |
26 – 30 km/h | 178,50 € | 1 | (1 Monat)* |
31 – 40 km/h | 228,50 € | 1 | (1 Monat)* |
41 – 50 km/h | 348,50 € | 2 | 1 Monat |
51 – 60 km/h | 508,50 € | 2 | 1 Monat |
61 – 70 km/h | 633,50 € | 2 | 2 Monate |
über 70 km/h | 738,50 € | 2 | 3 Monate |
* Ein Fahrverbot droht in der Regel nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren sind.
Geblitzt worden? Wie es jetzt weiter geht!
Wer zu schnell unterwegs ist, muss mit Post von der Bußgeldstelle rechnen. Doch wie lange dauert es eigentlich, bis der Strafzettel im Briefkasten landet?
Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhält der Kfz-Halter in der Regel einen Bußgeldbescheid samt Blitzerfoto per Post. Die Zustellung dauert meist zwischen zwei und drei Wochen. Doch Vorsicht: Je nach Behörde, Zusteller und Art des Messgeräts kann es auch länger dauern.
Der Strafzettel selbst wird zwar schnell versendet, aber bis der Bußgeldbescheid eintrifft, können bis zu drei Monate vergehen. In Ausnahmefällen kann es sogar bis zu sechs Monate dauern!
Wer geblitzt wurde, sollte also Geduld haben und regelmäßig seinen Briefkasten checken.
In der Regel hat eine Ordnungswidrigkeit eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Das bedeutet konkret, dass die sogenannte Verfolgungsverjährung genau drei Monate nach der Tat eintritt. Dies ist laut § 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt:
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
Eine Verjährung beginnt zunächst mit Beendigung der ordnungswidrigen Handlung.
- Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können also verjähren. Das bedeutet, dass Sie nach einer bestimmten Zeit keinen Bußgeldbescheid mehr erhalten dürfen. Diese Frist beträgt in der Regel drei Monate. Wichtig ist: Der Tag des Verstoßes zählt bei der Berechnung der Frist mit. Wenn Sie also am 13. April einen Verstoß begangen haben, endet die Frist am 12. Juli.“
Wichtige Hinweise:
- Es ist wichtig zu wissen, dass es Ausnahmen von der dreimonatigen Verjährungsfrist geben kann. Diese können zum Beispiel durch einen Anhörungsbogen verlängert werden.
- Ebenfalls sollte man wissen, dass die Vollstreckungsverjährung, nach erlassenem Bußgeldbescheid, sich von der hier beschriebenen Verfolgungsverjährung unterscheidet.
- Bei hohen Bußgeldern können andere Verjährungsfristen gelten.