RLP-Gericht: Anzahl der Hauptwohnsitze in Ehe bestimmt Rundfunkgebühr

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KOBLENZ –Eheleute mit zwei getrennten Hauptwohnsitzen müssen jeweils einen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen.

Nach ihrer Ansicht bildete sie Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und mitgeteilt. Demnach hatte eine Frau dagegen geklagt, dass die Gebühr pro Wohnsitz erhoben wurde.mit ihrem Mann nur einen Haushalt.

Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Laut Gericht sei entscheidend, dass beide jeweils eine eigene Hauptwohnung angemeldet hätten. Die Befreiung für Nebenwohnungen greife daher nicht, so das Gericht. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.

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