ZWEIBRÜCKEN. Im Zweibrücker Mordprozess hat das Landgericht den Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das teilte eine Justizsprecherin in der pfälzischen Stadt mit.
Das Gericht hatte es als bewiesen angesehen, dass der 58-Jährige im August 2024 in Althornbach (Südwestpfalz) seine 51 Jahre alte Ehefrau mit mehreren Messerstichen getötet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Den Ermittlungen zufolge soll der Mann in der Küche der gemeinsamen Wohnung an seine Frau herangetreten sein und mehrmals auf ihren Hals und Oberkörper eingestochen haben. Anschließend soll er sich selbst mehrere Schnittwunden zugefügt haben. Die Frau starb an ihren Verletzungen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte sich für eine Verurteilung wegen Totschlags und zehn Jahre Gefängnis ausgesprochen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.