Wird vorerst nicht abgeschoben: 40.000 Euro pro Monat für Schutz vor abgelehntem Asylbewerber

Ein Mann aus Afghanistan löst mehrere Polizeieinsätze in Rheinland-Pfalz aus, Kommunal- und Landespolitiker plädieren für die Abschiebung. Doch an Bord eines Abschiebefluges wäre er nicht gewesen.

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Foto: Carsten Rehder/dpa/Symbolbild

MAINZ/WINDESHEIM. Trotz eines abgelehnten Asylantrags und mehrerer Polizeieinsätze steht ein in Rheinland-Pfalz untergebrachter Mann aus Afghanistan nicht auf einer Liste für einen nächsten Abschiebeflug. Rheinland-Pfalz habe Anfang Dezember das Bundesinnenministerium (BMI) gebeten, ihn nachträglich auf diese Liste zu setzen.

Dies teilte das Integrationsministerium in Mainz auf Anfrage mit. Das BMI habe das abgelehnt, weil die Liste geschlossen sei und nicht erneut geöffnet werden könne.

Der Fall des ausreisepflichtigen Mannes aus Afghanistan hatte über die Grenzen von Rheinland-Pfalz hinaus für Aufmerksamkeit gesorgt (lokalo.de berichtete). Dem Innenministerium in Mainz zufolge ermittelte die Polizei in vier Fällen wegen des Verdachts des Ladendiebstahls, der gefährlichen Körperverletzung und der Sachbeschädigung gegen den in einer Unterkunft in Windesheim im Kreis Bad Kreuznach lebenden Mann – verurteilt wurde er laut Kreis aber für keine Tat.

Kreis: Sicherheitsdienst kostet mehr als 40.000 Euro im Monat

Die Kreisverwaltung wandte sich wegen des als gewaltbereit geltenden Mannes im November an das Land. Auch wurde für die Unterkunft ein Sicherheitsdienst engagiert, der laut Kreis für mehr als 40.000 Euro im Monat rund um die Uhr arbeitet. Zuletzt hatten sich zahlreiche Landespolitiker eingeschaltet, auch Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) hatte sich dafür ausgesprochen, dass der Mann das Land verlässt. Schweitzer hatte um Unterstützung des Bundes gebeten.

Die Bundesländer können Personen an den Bund melden, die für einen Abschiebeflüge infrage kommen. Dass dieser Mann aus Afghanistan nicht auf einer entsprechenden Liste stand, hat laut Integrationsministerium in Mainz mit der zeitlichen Abfolge in dem Fall zu tun.

Eine Abfrage des Bundesinnenministeriums bei den Ländern für eine Liste für einen nicht näher terminierten Abschiebeflug nach Afghanistan sei im September erfolgt. Zu dem Zeitpunkt sei der Mann noch nicht «vollziehbar ausreisepflichtig» gewesen. Sein Asylantrag wurde Ende Oktober 2024 abgelehnt, seit Mitte November ist er ausreisepflichtig. Die spätere Aufnahme auf die Liste wollte das BMI laut dem Mainzer Ministerium nicht vornehmen. (Quelle: dpa)

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