RLP: 40.000 Euro pro Monat für Schutz vor abgelehntem Asylbewerber – Ministerin verweist auf Bund!

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Symbolbild; Container fungieren als Unterkünfte für Geflüchtete - dpa

WINDESHEIM. Ein ausreisepflichtiger Mann aus Afghanistan sorgt in Rheinland-Pfalz für Unmut und Sicherheitsbedenken. Trotz mehrfacher Polizeieinsätze, gewalttätigen Vorfällen und einem abgelehnten Asylantrag bleibt er weiterhin in einer Flüchtlingsunterkunft im Kreis Bad Kreuznach. Die zuständigen Behörden scheinen machtlos – und die Verantwortung wird zwischen Land und Bund hin- und hergeschoben. Doch wie konnte es so weit kommen? Und was die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) zu dem Fall sagt?

Ein gefährlicher Mann, aber keine Abschiebung?

Der Mann aus Afghanistan lebt seit September 2023 in einer Unterkunft in Windesheim. Sein Asylantrag wurde im Oktober 2024 abgelehnt, seit November ist er offiziell ausreisepflichtig. Trotzdem bleibt er – und sorgt für Angst und Unsicherheit. Berichte über gewalttätige Übergriffe auf Mitbewohner und das Personal der Einrichtung haben bereits zu mehreren Polizeieinsätzen geführt. Die Vorwürfe reichen von gefährlicher Körperverletzung bis hin zu Sachbeschädigung. Dennoch: Keine Abschiebung, keine Abschiebehaft.

Warum? Laut der grünen Integrationsministerin Katharina Binz liegt das Problem beim Bund. In ihrer Erklärung verweist sie auf fehlende Abschiebeflüge nach Afghanistan: Die erfolgreiche Aufenthaltsbeendigung selbst ist davon abhängig, ob es dem Bund gelingt, Rückführungsflüge nach Afghanistan zu organisieren.

Händeringende Kommunen, passive Landespolitik

Während die Ministerin den Schwarzen Peter nach Berlin schiebt, kämpfen Kommunalpolitiker wie Michael Cyfka (CDU), Bürgermeister der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, mit den realen Konsequenzen. 40.000 Euro pro Monat kostet ein Sicherheitsdienst, der jetzt rund um die Uhr die Unterkunft bewachen muss. Geld, das der Steuerzahler trägt.

Auch Landrätin Bettina Dickes (CDU) zeigt sich fassungslos: „Der Kreisverwaltung sind die Hände gebunden.“ Eine Anordnung von Abschiebehaft scheitere daran, dass es keinen konkreten Flugtermin gibt. Ein absurder Kreislauf: Ohne Abschiebeflug keine Haft, ohne Haft keine Kontrolle.

Weil Windesheim im Wahlkreis der früheren CDU-Landesvorsitzenden und jetzigen Bundestagsabgeordneten Julia Klöckner liegt, hat sich auch die Unionspolitikerin in die Debatte um den Fall eingeschaltet. In einem Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) schrieb sie: «Aufgrund seines unberechenbaren Verhaltens und der geschilderten Radikalisierung halte ich es für dringend erforderlich, diese Person sehr zeitnah abzuschieben.» Das hänge am Bund, der Rückführungsflüge nach Afghanistan zu organisieren habe.

Kommt so was oft vor? Ministerium spricht von Einzelfällen

Dem Mainzer Integrationsministerium ist der Fall seit Ende Oktober bekannt, seinerzeit sei es von den Behörden in Bad Kreuznach aufmerksam gemacht worden. Daraufhin sei man aktiv geworden, auch die Zentralstelle für Rückführungsfragen, die Ausländerbehörden im Land unterstützt, sei eingebunden worden. Die Folge sei eine sehr schnelle Ablehnung des Asylantrages gewesen. Die Verhandlungen, um Rückführungsflüge möglich zu machen, würden jedoch alleine vom Bund geführt.

Über Fälle wie diesen wird gerade nach dem Messerangriff von Aschaffenburg mit zwei Toten sehr emotional debattiert. Dort ist ein offenbar psychisch kranker Mann aus Afghanistan tatverdächtig, der ausreisepflichtig war.

Das Integrationsministerium in Mainz spricht von Einzelfällen, in denen Ausländerinnen und Ausländer ein Verhalten zeigten, das eine Gefährdung für Dritte befürchten lasse. «Um in diesen Einzelfällen adäquat reagieren zu können, arbeiten die rheinland-pfälzischen und die Sicherheits- und Ordnungsbehörden des Bundes eng und in etablierten Verfahren zusammen.»

Natürlich ist der Bund für die Organisation von Rückführungsflügen zuständig. Doch die Länder sind keineswegs machtlos. Sie können Druck aufbauen, eigene Konzepte entwickeln und in besonderen Fällen auch selbst aktiv werden. Ministerin Binz hätte längst mit Nachdruck auf die Dringlichkeit dieses Falls hinweisen müssen – nicht nur intern, sondern auch öffentlich.

Stattdessen erleben wir typisches politisches Wegducken: Der Bund ist schuld, der Kreis ist hilflos, und die Bürger müssen damit leben.

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