Mitbewohner erstochen: Anklage nach tödlichem Streit erhoben

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Foto: pixabay/Symbolbild

ZWEIBRÜCKEN. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat Anklage gegen einen 45-jährigen Mann erhoben, der im Verdacht steht, seinen 26-jährigen Mitbewohner getötet zu haben. Der Vorfall ereignete sich bereits am 14. August 2024. 

Nach bisherigen Ermittlungen eskalierte ein zunächst verbal geführter Streit zwischen den beiden Männern. Der Angeschuldigte soll dabei ein Einhandmesser gezogen und seinem Mitbewohner einen Stich in den Oberkörper versetzt haben. Das 26-jähriges Opfer überlebte die Auseinandersetzung nicht und verstarb kurz darauf an den Folgen der Verletzung. Der Angeschuldigte wurde bei dem Streit verletzt.

Der 45-jährige Mann befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Noch am Tatort äußerte er sich gegenüber der Polizei zu den Geschehnissen, machte jedoch später von seinem Schweigerecht Gebrauch. Die genauen Hintergründe der Tat bleiben daher unklar.

Nun liegt es an der Großen Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken, über die Zulassung der Anklage, die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Fortdauer der Haft zu entscheiden.

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