Ausschluss droht: Beschwerden gegen Landeswahllisten – FDP wehrt sich

Eine Beschwerde gegen mehrere Landeslisten sorgt in der FDP für Wirbel. Die Parteispitze weist die Vorwürfe einer Einzelperson zurück.

0
Foto: dpa / Symbolfoto

MAINZ/BERLIN. Die FDP wehrt sich gegen den Vorwurf, dass die Aufstellung mehrerer ihrer Landeslisten nicht regelkonform erfolgt sein soll.

Die Landeslisten der Partei erfüllten alle rechtlichen Anforderungen, erklärte die FDP-Bundesgeschäftsführerin Maria Wandel. «Die Aufstellungsversammlungen für die Landeslisten sind alle ordnungsgemäß nach den Wahlgesetzen und den Satzungen der FDP durchgeführt worden.» Zuvor hatte das Portal «Table Media» berichtet, dass eine Person Beschwerde gegen die Aufstellungsverfahren in 14 Landesverbänden eingelegt habe.

Die Landeswahlleiter von Rheinland-Pfalz und Bremen bestätigten der Deutschen Presse-Agentur, dass bei ihnen eine Beschwerde eingegangen ist, die nun geprüft wird. Eine Sprecherin des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen teilte mit, dass die dortige Landeswahlleiterin die FDP angeschrieben und um Stellungnahme zu einer pauschal bei mehreren Landeswahlleitern eingelegten Beschwerde gebeten hat. Aus allen drei Ländern hieß es, die Landeswahlausschüsse entschieden am Freitag über die Zulassung der Listen.

Der designierte FDP-Generalsekretär Marco Buschmann schrieb auf der Plattform X, dass dieser Wahlkampf schmutzig sei. «Täuschung und Lüge sind überall. Das gilt auch für Falschbehauptungen zu FDP-Landeslisten. Unser Justitiar hat sie geprüft und sagt, dass es nichts zu beanstanden gibt. Lasst Euch nicht irritieren!»

Vorheriger ArtikelRLP: Hochschulen geraten stärker ins Visier von Hackern
Nächster ArtikelTraben-Trarbach: Einbruch in Einfamilienhaus – Die Polizei sucht Zeugen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.